Bildende Kunst

BBK veröffentlicht Leitfaden Honorare

22.12.2022

Der Bundesverband Bildender Künstler*innen (BBK) liefert wertvolle Hinweise zu Honoraren und zur Ausstellungsvergütung. Der Verband berücksichtigt u. a. zeitbasierte Vergütung künstlerischer Leistungen.

Wir freuen uns, dass der BBK in seinem Leitfaden Honorare auch die zeitbasierte Vergütung einbezieht. Daran setzt auch das Modell der Basishonorare an, das von Kulturschaffenden in ver.di entwickelt wurde. Die beiden Ansätze verbindet das Ziel, die Arbeitszeit von Kreativen sichtbar zu machen und in der Honorarkalkulation abzubilden.

Der BBK definiert vier Arbeitsphasen – Vorbereitung, Projektsteuerung, Umsetzung und Vermittlung – innerhalb derer verschiedene künstlerische Leistungen stattfinden und Arbeitszeit zu berechnen ist. Auch der Einbezug projektübergreifender Arbeit, vom BBK in abweichendem Umfang als investive Arbeitszeit gefasst, verbindet das Modell der Basishonorare von ver.di mit den Ansätzen des BBK.

Als Bezugsgröße für die Honorarhöhe hat der BBK verschiedene Empfehlungen in die Überlegungen einbezogen: „Es gilt, aus allen Quellen, deren Grundlagen aus plausiblen Gründen einbezogen werden können, fundierte Honorarempfehlungen für bildende Kunst zu entwickeln.“

ver.di bezieht sich in der Honorarhöhe klar auf den TVöD als Berechnungsbasis.

Der BBK sieht die Anwendung des TVöD kritisch: „Die Eingruppierung in unterschiedliche Entgeltgruppen wird den beruflichen Biografien – von Meisterschüler*innen bis zu Autodidakt*innen – und zu­meist mehreren, unterschiedlichen und parallel laufenden beruflichen Aktivitäten von bildenden Künstler:innen nicht gerecht.“ Damit wird aus unserer Sicht die gelebte tarifliche Anwendungspraxis und die Vielfalt der Übertragungsmöglichkeiten falsch eingeschätzt.

Bei der Anwendung des TVöD für die Basishonorare ist nicht die Ausbildung der jeweiligen Person entscheidend, sondern die Frage, ob sie befähigt ist, die entsprechende Tätigkeit auszuüben. Fähigkeiten und Erfahrungen sind in der Kulturarbeit oft nicht nur durch formale Abschlüsse abbildbar. Künstler*innen können über alternative Aneignung gleichwertige Fähigkeiten erwerben (z. B. Autodidakt*innen, selbstorganisierte und/oder kollektive Prozesse) und gleichwertig eingruppiert werden.

Der Leitfaden des BBK beinhaltet darüber hinaus wertvolle Hinweise zur Ausstellungsvergütung sowie zur Preisgestaltung für eigene Kunstwerke.

 

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