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Künstler*innen, Kultur und Demokratie fördern

Der Koalitionsvertrag nimmt kulturelle Vielfalt und die soziale Lage von Künstler*innen in den Blick
01.12.2021


Der kulturpolitische Blick fällt im Koalitionsvertrag, mit dem die Ampel aus Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (SPD), Bündnis90/Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP) ihre Ziele und Pläne für die Legislaturperiode 2021 bis 2025 beschreibt, gleich zu Beginn auch auf die ökonomische Situation von Kulturschaffenden. Das ist erstmal ein verdammt gutes Signal. Und aus gewerkschaftlicher Sicht gibt es weitere wichtige Aussagen, auf die wir den Blick lenken wollen.

1. Dezember 2021 von Lisa Basten und Lisa Mangold

 

Der Koalitionsvertrag aus gewerkschaftspolitischer Sicht

Der kulturpolitische Teil des Ampel-Koalitionsvertrages beginnt mit dem Satz:

„Kunst und Kultur und ihre Vielfalt zu fördern und die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern ist in diesen Zeiten ein Beitrag zur Sicherung unserer Demokratie."

Das zeigt, dass die Bundeskulturpolitik die strukturellen Probleme, die durch die Pandemie verstärkt und sichtbarer wurden, endlich anerkennt. Es zeigt auch, dass die Arbeit von ver.di, kulturpolitischen Verbänden und Engagierten nicht umsonst war. Viele unserer kulturpolitischen Forderungen finden sich in der einen oder anderen Form im Papier und stehen damit auf der Agenda der Regierung. Ob sie umgesetzt werden, ist eine andere Frage, schon klar – aber ein erster Schritt ist geschafft. 

Nicht durchringen konnten sich die Koalierenden zur institutionellen Aufwertung der Kulturpolitik – es wird kein Bundeskulturministerium geben. Claudia Roth folgt Monika Grütters nach im Amt der Beauftragten für Kultur und Medien: als Staatsministerin ist sie dem zukünftigen Bundeskanzler Olaf Scholz zwar direkt zugeordnet, agiert aber weiterhin nicht auf Augenhöhe mit etwa dem Verkehrs-, Wirtschafts- oder Finanzministerium. Der Name der grünen Politikerin tauchte insoweit überraschend auf, als dass Carsten Brosda (SPD), der Hamburger Kultursenator, quasi als gesetzt galt. Seit Gerhard Schröder das Amt des Kulturstaatsministers schuf, war es eine Stärke der Amtsinhaber, dass sie einen direkten Draht zum Parteifreund oder der Parteifreundin im Kanzleramt hatten. Jetzt muss sich eine grüne Kulturstaatsministerin gegenüber ihrem SPD-Kanzler und einem FDP-Finanzminister behaupten. Wir hoffen, dass es Claudia Roth gelingt, in dieser Konstellation die dringend notwendigen Schritte zur Verbesserung der ökonomischen Lage der Kulturschaffenden einzuleiten.

Im Folgenden zitieren und bewerten wir die aus gewerkschaftspolitischer Sicht wichtigsten Punkte des Papiers.

 

Mindesthonorare in Förderrichtlinien

„Zur besseren sozialen Sicherung freischaffender Künstlerinnen, Künstler und Kreativer werden wir Mindesthonorierungen in Förderrichtlinien des Bundes aufnehmen.“

Es war die prioritäre Forderung von ver.di, dass branchenspezifische Basishonorare für Selbstständige zur Bedingung für die Förderung von Kunst, Kultur und kultureller Bildung aus Bundesmitteln werden. Bislang wurden öffentliche Gelder im Kulturbereich ausgeschüttet, ohne die Vergabe an soziale Standards zu binden. Es ist gut, dass der Bund als Teil des Fördersystems Verantwortung übernehmen will und plant, die Arbeit zu bezahlen, die in Kunst und Kultur steckt. 

Allerdings müssen die zu entwickelnden Honoraruntergrenzen die Komplexität der unterschiedlichen Arbeitsformen im Kulturbereich beachten. Mal lässt sich ein Stunden- oder Tagessatz definieren, an anderer Stelle wird das fertige Werk als Berechnungsgrundlage dienen. Die Ausgestaltung der Mindesthonorare muss sicherstellen, dass eine bildende Künstlerin entlohnt wird, wenn sie sich an einer mit Bundesmitteln geförderten Ausstellung beteiligt, dass ein Autor für eine Lesung fair entlohnt wird, dass Musikerinnen einen Mindestbetrag pro Tag bekommen, wenn sie auf einem öffentlich geförderten Kulturfestival auftreten usw. Künstlerische Arbeit findet viele Ausdrucksformen, viele davon werden gefördert und jede Förderung muss an (noch dazu faire, vergleichbare und dynamische) Mindesthonorare geknüpft werden.

Wo es vergleichbare tarifliche Vereinbarungen gibt, müssen diese als Grundlage der Berechnung von Mindesthonoraren herangezogen werden – wir brauchen kein staatlich unterstütztes Dumping im Kulturbereich. Wir brauchen eine echte Wertschätzung von selbstständigen Kulturschaffenden, die Entlohnung ihrer Arbeit muss sich daher an der Entlohnung orientieren, die für angestellte Kulturschaffende ausgehandelt wurde.

Was ist das Ziel der Koalition, wenn sie Mindesthonorare in die Förderrichtlinien des Bundes aufnimmt? Doch hoffentlich das, einen Beitrag zu leisten, damit selbstständige Kulturschaffende sich sinnvoll absichern können, auch für Krisen und Ausfallzeiten, unabhängig von Geschlecht und Herkunft. Diesem Ziel können wir ein gutes Stück näherkommen, wenn die geplanten Mindesthonorierungen kompetent und mutig umgesetzt werden.

 

Kulturfinanzierung

Das Koalitionspapier widmet sich auch der vielleicht drängendsten Frage in den Kulturbranchen – wie kann, wie wird Kultur in den durch die Pandemie weiter unter Druck stehenden öffentlichen Haushalten in Zukunft finanziert werden? Welche Verantwortung übernimmt hier die Bundeskulturpolitik? Zwei Vorstöße können wir lesen:

„Kommunen müssen finanziell dauerhaft Kunst und Kultur aus eigener Kraft fördern können. Ausgehend vom Trafo-Programm entwickeln wir exemplarische Strategien für Kultur im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen und wollen die Kofinanzierung durch finanzschwache Kommunen auf zehn Prozent reduzieren.“ Weiterhin heißt es: „Wir entbürokratisieren das Zuwendungsrecht, die Zusammenarbeit mit den Ländern und nutzen Potenziale digitaler Standardisierung.“

Wir vermerken zunächst positiv, dass das Koalitionspapier sich überhaupt dem Verhältnis der verschiedenen Finanzierungsebenen im Kulturbereich (Kommune, Länder, Bund) widmet. Allerdings sind die Vorhaben zu zaghaft angesichts des drohenden kulturellen Kahlschlags in finanzschwachen Regionen. Die finanziellen Kürzungen der Kommunen im Kulturbereich haben bereits begonnen, mit fatalen Folgen für Kulturschaffende, Kulturbetriebe und damit der auch im Koalitionspapier stark hervorgehobenen Rolle der Kultur für unsere Gesellschaft. 

Das Programm „TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel“ ist eine Initiative der Kulturstiftung des Bundes und unterstützt Regionen dabei, ihre Kulturorte und ihr Kulturangebot dauerhaft zu stärken. Eine exemplarische Strategie auf der Grundlage des Trafo-Programm zu entwickeln wird als Beitrag der Bundesregierung nicht genügen, um die Auswirkungen der strukturellen Unterfinanzierung nach der Pandemie aufzufangen.

Sich die Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts (erneut!) vorzunehmen ist grundsätzlich richtig. Die Zielstellung muss aber klar sein: finanziell unter Druck stehende Kommunen rasch unterstützen, Kulturorte auch abseits der Hotspots erhalten.

Noch ein weiterer Aspekt zur Kulturfinanzierung lässt sich dem Koalitionsvertrag entnehmen. An verschiedenen Stellen liegt der Fokus auf Strukturen jenseits der institutionellen Förderung: „Strukturen der Freien Szene und des Bündnissen der internationalen Produktionshäuser“ sollen gestärkt, die Musikspielstättenförderung weiterentwickelt, „freie Kulturorte wie Galerien“ unterstützt und die „Förderung unabhängiger Verlage“ geprüft werden. Diese Vorhaben sind eindeutig richtig, wichtig und zeitgemäß. Allerdings müssen bei ihrer Umsetzung konsequent auch die Kulturarbeitenden im Blick behalten werden. Strukturen stärken heißt auch, gute Arbeit in den Strukturen zu ermöglichen.

„Wir wollen Kultur in ihrer Vielfalt als Staatsziel verankern und treten für Barrierefreiheit, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit ein.“

Es ist großartig, dass diese Forderung, die ver.di zu Beginn des Wahlkampfs erneuert hat, endlich angegangen wird. Da hier eine Grundgesetzänderung nötig wird, können wir keine schnelle Umsetzung erwarten. Unsere Erwartung ist aber, dass sich mit der Verankerung von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz eine politische und gesellschaftliche Haltung durchsetzt, die die Finanzierung von Kultur als selbstverständliche Pflichtaufgabe in öffentlichen Haushalten festschreibt.

 

Soziale Lage von Kulturschaffenden

Vor allem Selbstständige werden auch in den nächsten Monaten noch unter Einschränkungen zu leiden haben. Deshalb ist es gut und richtig, dass der Koalitionsvertrag festhält, alle Neustart-Programme fortzuführen. Explizit soll auch das Neustart-Kultur-Programm verlängert werden, und zwar um den „Übergang nach der Pandemie abzusichern“. Diese Formulierung lässt hoffen, dass verstanden wurde, dass in den Kulturbranchen nicht einfach alles wie vor der Pandemie läuft, wenn staatliche Kontaktbeschränkungen fallen.

Neben der Einführung von Basishonoraren plant die kommende Regierung, auch an anderen strukturellen Stellschrauben der Arbeitsbedingungen von selbstständigen Kreativen zu drehen. Es heißt:

„Wir werden soloselbstständige und hybrid beschäftigte Kreative besser absichern und Bürokratie abbauen, die KSK finanziell stabilisieren und die erhöhte Zuverdienstgrenze aus selbstständiger nicht-künstlerischer Tätigkeit erhalten.“

Die soziale Absicherung soll, so heißt es an anderer Stelle, für alle Selbstständigen verbessert werden (Stichworte sind die Arbeitslosen- und Rentenversicherung, siehe dazu hier den Mitgliederbrief des ver.di-Referats Selbstständige). Dass eine Sonderlösung für Kreative gesucht wird, gilt als unwahrscheinlich. 

Grundsätzlich zu begrüßen ist, dass die während der Pandemie erhöhte Zuverdienstgrenze aus selbstständiger, nicht-künstlerischer Tätigkeit für über die Künstlersozialkasse (KSK) Versicherte erhalten bleiben soll. Das ist eine wichtige Anpassung. Die Forderung von ver.di geht jedoch darüber hinaus: Künstler*innen und Publizist*innen sollten auch dann über die KSK versichert werden, wenn sie weitere Einkünfte haben – solange die künstlerische Tätigkeit überwiegt. Dies muss unabhängig davon gelten, ob die weiteren Einkünfte als Selbstständige oder als Angestellte generiert werden.

„Wir wollen statistische Berichterstattung zur sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern.“

Die aktuelle Datenlage zur Arbeits- und speziell Einkommensrealität in Kunst und Kultur ist ungenügend. Daher begrüßt ver.di eine statistische Berichterstattung, wenn dafür Primärdaten erhoben werden, die auch die vielfältige Arbeitsrealität von Kulturschaffenden einbeziehen. Also etwa selbstständige und hybride Arbeitsmodelle, projektbasierte Erwerbsarbeit sowie unterbrochene Erwerbsbiographien und breite Einkommensspannen. Die von uns vorgeschlagene Sondererhebung im sozio-ökonomischen Panel (SOEP) würde diese Anforderungen erfüllen und darüber hinaus valide, national und international vergleichbare Daten liefern.

 

Geschlechterungleichheit & Co.

Enttäuschend ist die Formulierung des Koalitionsvertrags zum Thema Abbau von Machtstrukturen im Kulturbereich. Hier heißt es knapp:

„Wir machen den Gender-Pay-Gap transparent, wollen ihn schließen, streben paritätisch und divers besetzte Jurys und Gremien sowie Begrenzungen von Amtszeiten an.“

Der Gender-Pay-Gap ist ja hinlänglich bekannt, Transparenz ist da nun wirklich kein Aufbruch. „Wollen“ und „anstreben“ sind dagegen weiche und vage Formulierungen, mit denen Geschlechtergerechtigkeit nicht erreicht werden wird. Hier muss nachgelegt werden, etwa durch verbindliche Quoten, gezielte Förderprogramme und den Ausbau von Monitoring- und Vertrauensstellen.

 

Zum Urheberrecht

Die Formulierungen im Koalitionsvertrag zum Urheberrecht bleiben vage; insbesondere aus der gewerkschaftlichen Perspektive der Urheber*innen ist unklar, welche Vorhaben hier skizziert werden. Wir erwarten, dass bald eine Linie erkennbar wird, die die Urheberinnen und Leistungsschutzträger nicht bloß mitbedenkt, sondern als zentrale Player mit legitimen ökonomischen Interessen positioniert. Beteiligung und faire Vergütung muss in jeder Nutzung gelten.

„Beim Urheberrecht setzen wir uns für fairen Interessenausgleich ein und wollen die Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte verbessern, auch in digitalen Märkten.“

Das Urheberrecht ist das Arbeitsrecht der Kreativen. Wir erwarten ein klares Bekenntnis zur Stärkung der Urheber*innen. „Fairness“ ist nur durch einen Ausgleich der ungleichen Macht-/ Verhandlungspositionen möglich.  

„Wir wollen faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken.“ Weiter: „Die gerade in Kraft getretene Reform werden wir u. a. in Hinblick auf Praxistauglichkeit evaluieren.“

Der niedrigschwellige Zugang zu Literatur über Bibliotheken darf nicht auf Kosten der Vergütung von Autor*innen und Übersetzer*innen gehen. Erst wenn klar ist, wo zukünftig das erforderliche Mehr an Geld für das Mehr an Leistung (und Rechtebeschränkung) herkommt, darf ernsthaft über gesetzliche Regelungen zum E-Lending nachgedacht werden. 

Auch beim Umgang mit der Urheberrechtsreform werden wir sehr genau hinschauen müssen – welche Aspekte sollen evaluiert werden? Aus welcher Perspektive wird die Praxistauglichkeit der Reform evaluiert? Wir sind gespannt und bleiben aufmerksam.

 

Die Autorinnen: Lisa Basten leitet den ver.di-Bereich Kunst & Kultur, Lisa Mangold ist seit Ende 2021 dort als Gewerkschaftssekretärin tätig.


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