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Basishonorare für Kreative: Wann, wenn nicht jetzt?

ver.di entwickelt ein Berechnungsmodell für selbstständige Künstler*innen.
29.06.2022

Dieser Artikel bezieht sich auf einen ersten Diskussionsvorschlag vom Juni 2022. Das finale Modell mit ausführlichen Erläuterungen wurde im Dezember 2022 veröffentlicht. 

Kairos bezeichnet den günstigen Zeitpunkt für eine Entscheidung. Ihn nicht zu nutzen, kann fatal sein. Was in der griechischen Mythologie sogar als Gottheit personifiziert ist, betrifft nach ver.di-Auffassung gerade eher Profanes, aber ungemein Wichtiges: Die Festlegung von Basishonoraren für selbstständige Kreative. Ein gewerkschaftlicher Diskussionsvorschlag dazu wurde bereits vorgestellt. Nun gibt es die energische Einladung zur Partizipation.

29. Juni 2022 von Helma Nehrlich

 

Das Eisen Basishonorare schmieden, solange es heiß ist ...

... so könnte man die Aufgabe auch beschreiben. Für Lisa Basten, Bereichsleiterin Kunst und Kultur in der ver.di-Bundesverwaltung, stehen die Zeichen in vieler Hinsicht günstig: So existenziell bedrohlich Corona für einzelne bildende Künstler*innen, Musiker*innen, Autoren*innen und andere Kreative auch gewesen ist, eines hat die Pandemie geschafft: Sie hat gezeigt, wie prekär das Lebensmodell vieler Freiberufler*innen in dieser reichen Gesellschaft ist. Sie verdienen schlicht zu wenig, um auskömmlich für ihren Lebensunterhalt, für Krankenversicherung, Altersvorsorge und temporären Auftragsmangel vorsorgen zu können.

Da war zu begrüßen, dass Abhilfe auch im rot-grün-gelben Koalitionsvertrag als Ziel ausgegeben wird. Wörtlich heißt es da: „Zur besseren sozialen Sicherung freischaffender Künstlerinnen, Künstler und Kreativer werden wir Mindesthonorierungen in die Förderrichtlinien des Bundes aufnehmen.“ Und nicht nur auf Bundesebene, auch bei den Ländern und Kommunen ist Bewegung feststellbar: „Selbstverpflichtungen auf dieser Ebene geben uns die Zuversicht, dass es mittlerweile nicht mehr um ein Ob, sondern um das Wie geht, Verbesserungen durch verbindliche Untergrenzen bei der Honorierung durchzusetzen“, erkennt Lisa Basten einen „Quantensprung“.

Selbst von der EU kommt eher Rückenwind: Wettbewerbsrechtliche Beschränkungen für Solo-Selbstständige stehen in der Kritik, eine Verständigung über Honoraruntergrenzen scheint möglich.

 

Basishonorare setzen Grenzen nach unten

ver.di-Bereichsleiterin Basten hat in den letzten Wochen an Beratungen mit der Kulturstaatsministerin und dem Bundesarbeitsminister sowie in der Kulturministerkonferenz und mit dem Deutschen Kulturrat teilgenommen. „Wir sind die größte gewerkschaftliche Organisation im Bereich Kunst und Kultur. Als solche wurden wir interessiert angehört und wollen jetzt noch weitere Verbände und gesellschaftliche Akteure gewinnen, um gemeinsam konkrete Verbesserungen durchzusetzen“, erklärt sie.

Bei ver.di hatte sich dazu eine AG Mindesthonorare gebildet, in der Musiker*innen, Schriftsteller*innen, Übersetzer*innen, bildende Künstler*innen und Mitglieder aus dem Bereich der darstellenden Kunst sich über gemeinsame Ziele verständigten. Ehrenamtliche von der kulturellen Basis haben den jetzt vorliegenden Vorschlag engagiert mit ausgearbeitet. Dabei, so erläutert Lisa Basten, habe man sich nach grundlegen Überlegungen diese Prämissen gesetzt: „Basishonorare bilden die verbindliche Mindesthonorierung für künstlerische Leistungen. Es sind Untergrenzen, die nicht unterboten, wohl aber überschritten werden dürfen. Und: Unser Modell soll für verschiedenste Aufträge unterschiedlicher künstlerisch tätiger Selbstständiger gleichermaßen anwendbar, also quasi allgemeingültig sein.“

Worum geht es konkret? Viele Künstler*innen beziehen einen nicht unwesentlichen Teil ihrer Einnahmen aus Aufträgen mit öffentlicher Förderung. Doch sind die, geschweige denn der freie Markt, bisher an keinerlei Honoraruntergrenzen gebunden. Das muss sich dringend ändern!

 

Der TVöD als Referenz und Bezugspunkt

Angesichts der aktuellen Möglichkeiten – Kairos! – bezieht sich das vorgeschlagene Berechnungsmodell auf Aufträge mit öffentlichen Fördergeldern, die überwiegend von den Ländern und Gemeinden, aber auch durch Bundesmittel bestritten werden. Deshalb sollen Basishonorare künftig verbindlich in Förder- und Auszahlungsrichtlinie und in Vergabekriterien verankert werden, die die Auftragsvergabe im Kunst- und Kulturbereich durch öffentliche Gelder regeln. „Da war es mehr als naheliegend, sich bei der Berechnung von Basishonoraren auf den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD) zu beziehen“, erläutert Basten. Auf diesen hätten sich staatliche Akteure bereits vielfach als Finanzierungsgrundlage geeinigt. So werde Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit gesichert. Tarifsteigerungen würden zudem dafür sorgen, dass Basishonorare nicht stagnieren, außerdem wären Berufserfahrung und unterschiedliche Qualifikationen gut zu berücksichtigen.

Der TVöD gilt bekanntlich in öffentlich finanzierten Kulturbetrieben – Staatstheater, Musikschulen, Museen. Und die Entgelttabelle des TVöD bildet bereits jetzt eine Art „Leitwährung“ für Tarifverhandlungen im Kulturbereich sowie für Honorarempfehlungen. Einzige Voraussetzung: Künstlerische und Kulturarbeit muss nach Zeit berechnet werden. Das wäre gegenüber Werkaufträgen vielfach ein neues Modell. Es böte aber zugleich die Chance, bisher „unsichtbare“ Arbeit – konzeptionelle und administrative Arbeiten, Reise- und Transportzeiten etc. – mit einzubeziehen. Das heißt: Die gesamte tatsächlich geleistete Arbeit, auch in Zeiten jenseits von Auftritten oder Unterrichtseinheiten, würde in die Berechnung eingehen.

Das Berechnungsmodell berücksichtigt auch, dass selbstständige Kreative unternehmerisch anders kalkulieren müssen als Festangestellte. Deshalb werden Sozialversicherungen, Betriebsausgaben und projektübergreifende Arbeitszeit, etwa für Fortbildung, Akquise und Buchhaltung, in die Kalkulation aufgenommen. Für die geförderte künstlerische Leistung im engeren Sinne sind deshalb pro Tag 5,85 Stunden Arbeitszeit veranschlagt, der „Rest“ kompensiert die genannten Zusatzfaktoren.

Das danach aufgestellte Grundmodell sieht so aus:

 
ver.di-Berechnungsmodell zum Basishonorar für selbstständig Kreative

Der TVöD bietet über Entgeltgruppen und Entwicklungsstufen zugleich die Möglichkeit, Qualifikationsniveau und Berufserfahrung einzubeziehen. Für die Berechnung des Basishonorars werden von ver.di fünf Entgeltgruppen vorgeschlagen, die eine Vielzahl von Tätigkeiten selbstständiger Kreativer abbilden dürften. Zudem wird generell die Entwicklungsstufe 3 angesetzt, da bei Selbstständigen in der Regel von mehrjähriger Berufserfahrung ausgegangen werden kann.

 

Alle ins Boot und alle an einem Strang

Aus all dem lassen sich Stunden-, Tages-, Wochen- und Monatssätze errechnen, die als Untergrenzen für die Honorierung der gesamten projektbezogenen Arbeitszeit herangezogen werden sollen. Die ver.di-Arbeitsgruppe hat zur Verdeutlichung auch Beispielrechnungen vorgelegt. Danach könnte ein Jazzkonzert für die beteiligten Musiker*innen mit 16 Stunden projektbezogener Arbeit kalkuliert werden und würde – je nach Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse – Basishonorare von rund 926 oder 1032 Euro bedeuten. Eine Autor*innenenlesung mit einem Tag Arbeitszeit brächte eine Basishonorierung von 452 bzw. 576 Euro. Ein eintägiger Mal-Workshop für Kinder könnte mit drei Tagen projektbezogener Arbeit zu je 431 oder 503 Euro Basishonorar angesetzt werden. Selbstverständlich bildeten diese Beträge weder Honorarempfehlungen noch Normalgagen, sondern sollen ausdrücklich die strikten Untergrenzen markieren! Das Recht von Urheber*innen, für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet und im Erfolgsfall angemessen beteiligt zu werden, ist von Basishonoraren nicht berührt.

Insofern passt das Modell auch zu Überlegungen einer von der Kulturministerkonferenz gebildeten Kommission, die eine „Matrix für angemessene Vergütungen bei öffentlicher Kulturförderung“ nach Sparten und Tätigkeiten entwickelt hat.

Über die konkrete Ausgestaltung und Details des ver.di-Modells soll weiter debattiert werden. Sie wünsche sich konkrete Anregungen und Meinungsäußerungen aus der Mitgliedschaft der Kulturfachgruppen, betont Lisa Basten. Darüber hinaus möchte sie – Kairos lässt grüßen – bundesweit alle Kulturverbände und Organisationen ins Boot holen, um künftig existenzsicherndes Arbeiten und die Absicherung in Sozialsystemen für alle Selbstständigen im Kulturbereich zu ermöglichen. „Für dieses wichtige Ziel müssen jetzt einfach alle an einem Strang ziehen.“

 

Die Autorin: Helma Nehrlich arbeitet als freie Journalistin in Berlin.


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