VS in ver.di

Fair Lesen

27.10.2021

Der Verband deutscher Schriftsteller*innen (VS in ver.di) unterstützt die »Initiative Fair Lesen«

Der Vorschlag des Bundesrates von März 2021, eine gesetzliche Zwangslizenz für die digitale Leihe in Bibliotheken einzuführen, würde die Verlage und Urheber*innen verpflichten, ihre E-Books für die E-Ausleihe lizenzieren zu müssen, sobald sie auf dem Markt erschienen sind. Diese Forderung hat der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) erneut am 12. Oktober 2021 in einer Pressemeldung an die um eine Koalition ringenden Parteien SPD, Grüne und FDP erhoben: »(…) Sicherstellung, dass Bibliotheken beim E-Lending aus allen auf dem Markt erhältlichen Werken auswählen und auch Neuerscheinungen zu angemessenen Bedingungen an ihre Nutzerinnen und Nutzer verleihen können«.

Die Initiative Fair Lesen ...

  • ... ist eine gemeinsame Initiative von Verlagen, Autor*innen und dem Buchhandel, wie es sie in dieser Einigkeit zu einem Thema noch nie gegeben hat.

  • ... will aufzeigen, dass gesetzliche Regelungen, wie die einer Zwangslizenz, den E-Book-Markt und damit wichtige Erlösquellen für Autor*innen Verlage und den Buchhandel zerstören.

  • ... betont, dass Zwang nichts mit Fairness zu tun hat.

  • ... macht deutlich, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, steuerfinanzierten Konkurrenzangeboten zum Nulltarif den Weg zu bereiten, die die gut funktionierenden Märkte zerstören.

Zahlen und Fakten:

  • Deutschland nimmt bei der Zugänglichkeit von urheberrechtlich geschützten E-Books in Bibliotheksangeboten weltweit eine Spitzenstellung ein. Allein für das etablierte E-Book-Leihsystem »Onleihe« stellen rund 7.200 Verlage mehr als eine halbe Million E-Book-Titel bereit, die im Jahr 2020 über 30 Millionen Mal ausgeliehen wurden.

  • Aktuell finden über 40 Prozent der E-Book-Nutzungen über die Bibliotheksausleihe statt, Tendenz steigend. Damit werden aber nur rund fünf Prozent des gesamten E-Book-Umsatzes erzielt, Tendenz fallend.

  • Laut GfK-Studie zur Onleihe-Nutzung 2019 kommen 75 Prozent der Onleihenutzer*innen aus gebildeten und gut situierten Bevölkerungsschichten.

  • Das Windowing – das heißt, die Lizenzierung von Titeln einige Monate nach Erstveröffentlichung für die E-Leihe – sichert die Refinanzierung, die Erlöse für Autor*innen sowie stabile Verkaufserlöse auch der gedruckten Exemplare über den Buchhandel.

  • Dem Deutschen Bibliotheksverband (dbv) geht es in der aktuellen Diskussion vor allem um die Titel der SPIEGEL-Bestsellerlisten. Bestseller sind aber die Basis für Mischkalkulationen in den Verlagshäusern und ermöglichen Investitionen in Nischenwerke und Debüts, deshalb müssen insbesondere auch Bestseller in der Verwertung der Vertriebskanäle frei ausgespielt werden können.

  • Die Bibliothekstantieme für Druckwerke wird von der Kultusministerkonferenz (KMK) mit 4,3 Cent pro Ausleihe kalkuliert. Schon dies liegt im europäischem Niedrigstwert und könnte keinesfalls die Verluste abdecken, die durch zusätzliche digitale Leihe entstehen. Grundsätzlich ist eine Schranke für E-Lending abzulehnen, gleichzeitig aber auch für eine bessere Budgetausstattung für Druck-Ausleihen zu plädieren.

  • Die Onleihe hat sich zu einem steuerfinanzierten Vertriebskanal/Marktteilnehmer entwickelt. Wie bei allen anderen kommerziellen Angeboten müssen Autor*innen und Verlage frei sein in der Entscheidung, wo und zu welchen Bedingungen sie ihre Werke verfügbar machen wollen. Eine Zwangslizenz greift tief in diese Freiheit ein!

 


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