Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di) fordert die Einbindung der Urheberinnen und Urheber in die Anhörungen des Bundestags und den weiteren Gesetzgebungsprozess.
Am 12. April 2021 findet die wesentliche öffentliche Anhörung für die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie im Bundestag statt, in der die 24 Artikel der Richtlinie diskutiert werden.
Eine Anhörung allein derer, die Geld mit unseren Inhalten verdienen oder deren freie Verfügbarkeit fordern, entspräche weder grunddemokratischen Prinzipien noch dem Geist der EU-Richtlinie!
Als Sachverständige wurden bisher ausschließlich Vertreter*innen der Verwerter, der Internetznutzer*innen sowie ein Medienanwalt eingeladen.
»Die Anhörung für die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht betrifft die Belange der Schriftsteller*innen (und Urheber*innen im Allgemeinen) direkt. Sie darf nicht ohne eine Vertretung der Urheber*innen geführt werden«, erklärt die Vorsitzende des VS, Lena Falkenhagen.
»Umgekehrt entspräche eine Anhörung allein derer, die Geld mit unseren Inhalten verdienen oder deren freie Verfügbarkeit fordern, weder grunddemokratischen Prinzipien noch dem Geist der EU-Richtlinie, die sich der Stärkung des Urheberrechts verpflichtet«, so Falkenhagen weiter.
Zu weiteren Informationen und Rückfragen verweisen wir u. a. auf die Äußerungen der ver.di sowie der Initiative Urheberrecht.
Für Rückfragen und Informationen wenden Sie sich bitte an:
Valentin Döring • +49.30.6956-2327 • info@schriftstellerverband.org
Informiert euch, seid bei unseren Aktionen dabei und vor allem: Organisiert euch gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen!
Immer noch nicht Mitglied bei ver.di?
Jetzt aber los – für gute Tarife in der Kunst und Kultur!
Ich will mehr Infos zu ver.di!