Pressemeldung

VS fordert vorerst Stopp von Text-KIs

11.04.2023

Berlin, 11.04.2023
Der Verband deutscher Schriftsteller*innen (VS in ver.di) ist besorgt über die Entwicklung im Bereich der KI. Im Bereich des Urheberrechts gibt es eine Schutzlücke für die Lebenswerke von Schriftsteller*innen.

„Text-KI müssen ausgesetzt werden, bis wir eine juristische und gesellschaftliche Diskussion über den rechtlichen Stellenwert und den Umgang mit KI im Alltag gefunden haben“, so Prof. Lena Falkenhagen, Bundesvorsitzende des VS in ver.di.

KI wie ChatGPT sind heute in der Lage, per Knopfdruck Texte zu erzeugen, die die Stimmen bzw. Stile von Schriftsteller*innen kopieren. Dazu werden bestehende digitale Texte der Autor*innen genutzt. Das Urheberrecht versagt hier, denn es schützt nur konkrete Werke.

 

Autor*innen verbringen oft Jahre damit, ihre Stile oder Erzählstimmen zu entwickeln.

Prof. Lena Falkenhagen, Bundesvorsitzende des VS in ver.di

„Autor*innen verbringen oft Jahre damit, ihre Stile oder Erzählstimmen zu entwickeln. Umso frustrierender ist es, wenn eine KI diesen Stil in Sekundenschnelle imitiert. Was hier geschieht, kommt mehr einem Identitätsraub gleich und ist potenziell das Ende von Schriftstellerkarrieren“, betont Prof. Lena Falkenhagen, Bundesvorsitzende des Verbands deutscher Schriftsteller*innen in ver.di. „Es besteht eine Regulierungslücke, die Urheber*innen nachhaltig schadet.“

Falkenhagen betont, dass überprüft werden müsse, ob die Regelung zum Text- und Data-Mining im neuen Urheberrechtsgesetz anwendbar sei. „Der § 44b Urhg ist für diese Anwendung auf jeden Fall nicht geschaffen worden“, so Falkenhagen.

 

Es besteht eine Regulierungslücke, die Urheber*innen nachhaltig schadet.

Prof. Lena Falkenhagen, Bundesvorsitzende des VS in ver.di

„Auch die Regelung in §60d Urhg, die Text- und Data-Mining für wissenschaftliche Texte eingeschränkt zulässt, wird hier für die Kommerzialisierung von Algorithmen missbraucht.“ Eine Trennung von wissenschaftlicher und kommerzieller Nutzung von Daten sei nicht möglich.

„Bis wir wissen, wie die Rechtssituation aussieht und wie Schriftsteller*innen gegebenenfalls vergütet werden können, müssen die KI abgeschaltet werden. Sonst entsteht ein Schaden, der nie wieder gutzumachen ist“, so Falkenhagen.

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