VS Pressemeldung

Der VS zur Urheberrechtsreform

21.05.2021

VS in ver.di empfindet Urheberrechtsreform als Kompromiss und fordert Solidarität der VG Wort

Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di) bewertet die am 20. Mai 2021 beschlossenen Umsetzung der EU-Richtlinien zum Urheberrecht als schmerzhaften Kompromiss.

»In vielen Bereichen konnten sich die Verwerterverbände durchsetzen. Das Urhebergesetz aber bedarf einer Stärkung der Rechte der Schriftstellerinnen und Schriftsteller in Deutschland. Viele Chancen wurden mit dieser Reform verpasst«, erläutert die Vorsitzende des VS in ver.di, Lena Falkenhagen, »zum Beispiel die Auskunftspflicht der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wurde kurz vor der Abstimmung wieder verwässert.« Autorinnen oder Autoren müssten über jede einzelne Nutzung ihrer Werke informiert werden, um eine angemessene Vergütung sicherstellen zu können.

Ähnlich kritisch bewertet der Verband den Mangel einer Vergütung für Text und Data Mining sowie die neue Regelung zu den vergriffenen Werken.

Auf der anderen Seite begrüßt der Verband den ersten Schritt in Richtung der Beteiligung von Urheberinnen und Urhebern auf Plattformen, den das Gesetz vorsieht.

 

Um die gemeinsame Verwertungsgesellschaft fit für die neuen Aufgaben zu machen, müssen sich Urheber*innen und Verlage dort konstruktiv einbringen.

Lena Falkenhagen, Vorsitzende des Verbands deutscher Schriftsteller*innen (VS in ver.di)

Ebenfalls als positiv für Schriftsteller*innen bewertet der VS die Stärkung der Rolle von Verwertungsgesellschaften gerade im digitalen Nutzungsumfeld. »Gerade weil die Urheber*innen im Vertragsrecht kaum weitere Unterstützung von der Gesetzgeberin erhalten, sind wir auf starke und stabile Verwertungsgesellschaften angewiesen«, sagt Lena Falkenhagen. »Die Absicherung der VG Wort war überfällig. Taugliche Alternativen zur gemeinsamen Einrichtung mit den Verleger*innen hat keiner der Kritiker aufzeigen können.«

Gerade das in Umsetzung des umstrittenen Artikel 17 geschaffene Urheberrechtsdiensteanbietergesetz (UrhDaG) teilt den Verwertungsgesellschaften neue Aufgaben zu und eröffnet mit dem Instrument der erweiterten kollektiven Lizenz die Handlungsmöglichkeiten.

»Um die gemeinsame Verwertungsgesellschaft fit für die neuen Aufgaben zu machen, müssen sich Urheber*innen und Verlage dort konstruktiv einbringen. Wir setzen auf die Fortsetzung des guten Miteinanders im Verein, fordern gewisse Verlage aber gleichzeitig dazu auf, Solidarität nicht als Einbahnstraße zu verstehen«, so Falkenhagen weiter.

Für Rückfragen und Informationen wenden Sie sich bitte an:
Valentin Döring • +49.30.6956-2327 • info@schriftstellerverband.org 


Auch Solo-Selbstständige sind in der Gewerkschaft – weil wir gemeinsam mehr erreichen!

Informiert euch, seid bei unseren Aktionen dabei und vor allem: Organisiert euch gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen!


Immer noch nicht Mitglied bei ver.di?

Jetzt aber los – für gute Tarife in der Kunst und Kultur!


Ich will mehr Infos zu ver.di!

 

Mehr vom VS in ver.di per Klick!

1/1