Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di) und der Verband der Übersetzer*innen (VdÜ) verbitten sich die überhastete und unüberlegte Aufnahme einer Regelung zur digitalen Leihe in das Urheberrechtsgesetz, für die sich der Deutsche Bundesrat ausgesprochen hat.
Der schlichte Vorschlag einer gesetzlichen Lizenz eignet sich ganz und gar nicht, um den fragilen Markt mit digitalen Werkexemplaren abzubilden. Der Regelungsbereich ist deutlich zu differenziert, um ihn mit einem derartigen Schnellschuss auch nur in Ansätzen adäquat regeln zu können.
Einen schlechteren Zeitpunkt als die aktuelle Krise des Buch- und Kulturmarktes kann es für eine Beschneidung der Urheberrechte zugunsten der Kommunen kaum geben. Es ist absehbar, dass die Finanzierung vieler Kulturangebote als Folge der sinkenden Einnahmen in Frage gestellt werden wird, solange diese als freiwillige Leistungen behandelt werden. Dass die Länder über den Bundesrat gerade jetzt eine gesetzliche Lizenz für den Verleih von E-Books durch die öffentlichen Bibliotheken vorschlagen, bedroht unsere Existenz. Autorinnen, Autoren und Verlage sollen in ihren Rechten beschnitten werden, um damit zur Finanzierung der kommunalen Angebote beizutragen. Es ist Sache der Kultusministerkonferenz (KMK), die Bibliotheken in Deutschland mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten, damit diese ihren Bildungsauftrag auch erfüllen können.
Sich hier mit einer Veränderung der Gesetzeslage in Form einer Beschränkung der Rechte von Autorinnen, Autoren und Verlagen um eine Erhöhung dieses Budgets zu drücken, kommt einem Missbrauch der Gesetzgebung gleich und heißt Sparen am falschen Ende – zulasten der Urheber*innen, die nun wirklich sämtlichen Verhandlungspartner*innen gegenüber strukturell unterlegen sind. Die Verhandlungspositionen durch einen Zwang zur Einigung zugunsten der Bibliotheken zu verändern, gefährdet den wachsenden Markt mit E-Books und damit das wirtschaftliche Schreiben und Verlegen von Büchern.
Besonders betonen möchten wir, dass bisher keine Gespräche mit den Beteiligten stattgefunden haben, die der Komplexität der Materie oder der Fülle an widerstreitenden Interessen auch nur ansatzweise angemessen wären!
Während die Regierung im Rahmen der Urheberrechtsreform mit der Regelung z. B. zu Text & Data Mining bereits die Rechte von Urheberinnen und Urhebern einschränken möchte, darf hier keine weitere einschränkende Maßnahme beschlossen werden, ohne sich der Interessenslage der Urheber*innen und deren Wahrung sorgfältig versichert zu haben.
Für den notwendigen und angemessenen Branchendialog zum Thema E-Lending stehen der VS und der VdÜ in ver.di gerne ab Herbst 2021 zur Verfügung.
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