Der Landesverband NRW des VS in ver.di beschließt 500 Euro Basishonorar für Autorenlesungen. »Dieser Schritt ist lange überfällig«, betont Lena Falkenhagen, die Bundesvorsitzende des Verbands deutscher Schriftsteller*innen (VS in ver.di). »Die Delegiertenversammlung wird im Februar 2023 darüber abstimmen, ob die Honorarempfehlung für Lesungen bundesweit auf 500 Euro angehoben wird.« (Update: Auf der Bundesfachgruppenkonferenz Literatur stimmten die Delegierten dem Antrag zu.)
»Die alte Empfehlung ist zwanzig Jahre alt und muss dringend an die Inflationsrate angepasst werden«, argumentiert die Landesvorsitzende des VS in Nordrhein-Westfalen, Sabine Lipan.
»Lesungshonorare spielen in der Mischkalkulation von Schriftstellerinnen und Schriftstellern eine große Rolle für das Einkommen.«
Besondere Bedeutung erhalten Lesungshonorare im Einkommen der Autor*innen von Kleinverlagen sowie Self-Publisher*innen, die oft kein auskömmliches Einkommen mit ihrer Beteiligung an Buchverkäufen erwirtschaften können. Ihre Veröffentlichungen tragen essenziell zur kulturellen Vielfalt des Kulturguts Buch, zum politischen Diskurs und zu den kulturellen Bildungsangeboten in Deutschland bei.
Der Deutsche Literaturfonds und andere literarische Institutionen und Veranstalter legen bereits seit einiger Zeit ein Grundhonorar von 500 Euro pro Lesung zugrunde.
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