• Verband deutscher Schriftsteller*innen

    Mitglied werden

    Infos zum Mitgliedsbeitrag, Aufnahmeantrag und zur Geschäftsordnung des VS

    Bildelement Literatur VS Mitglied werden
    © ver.di KuK

Wer kann Mitglied im VS werden?

Angesichts der oft unwürdigen Honorarbedingungen im Literaturbetrieb schaffen es nur wenige Autor*innen und Übersetzer*innen, ihren Lebensunterhalt allein durch  literarische Tätigkeit zu verdienen. Die meisten sind auf einen »Brotberuf« angewiesen. Der VS macht hier keinen Unterschied.

Mitglied des VS in ver.di dürfen alle haupt- oder nebenberuflichen deutschsprachigen Autor*innen werden und alle im Organisationsbereich der ver.di lebenden fremdsprachigen Autor*innen, sofern sie ihr fachliches Können hinreichend ausweisen und sich zu den Grundsätzen des VS bekennen.

Als Ausweis des fachlichen Könnens gelten:

  • eine Buchveröffentlichung, die nicht durch Einsatz eigener Geldmittel erkauft sein darf, oder

  • eine vergleichbare literarische Tätigkeit wie die Sendung oder Aufführung eines Hör- oder Fernsehspiels, Theaterstücks oder Films;

  • mehrere Veröffentlichungen in literarischen Anthologien, Literaturzeitschriften, elektronischen Medien und Feuilletons,

  • auch als Selfpublisher*in oder Selbstvermarkter*in.

Über die Aufstellung und Anpassung gemeinsamer Richtlinien zur Bewertung vergleichbarer literarischer Tätigkeiten verständigen sich Bundesvorstand und Landesvorstände des VS in ver.di.

Mitglied der Bundessparte Übersetzer*innen dürfen alle haupt- oder nebenberuflichen deutschsprachigen Übersetzer*innen werden, die eine veröffentlichte oder vertraglich vereinbarte Literaturübersetzung nachweisen, welche nicht durch Einsatz eigener Geldmittel erkauft sein darf – ob als Buch, Zeitschriftenbeitrag, Theaterstück, Hörspiel, Drehbuch etc.

Außerdem dürfen Inhaber*innen von ererbten Urheberrechten Mitglied werden.

Wer Mitglied im VS werden möchte, wendet sich bitte über die zuständigen Fachsekretäre an den VS-Landesvorstand des jeweiligen Bundeslandes.

Mitgliedsbeitrag

Zur Höhe des Beitrags heißt es in der ver.di-Satzung (§ 14 Ziffer 14 3b)"Freie Mitarbeitende, selbständig, freiberuflich oder arbeitnehmerähnlich tätige Personen zahlen jeweils einen Beitrag in Höhe von einem Prozent ihrer Einkünfte aus Tätigkeiten im Organisationsbereich von ver.di. Berechnungsgrundlage ist der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte oder 75 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen. Ist auf dieser Grundlage eine Beitragsberechnung nicht möglich, wird ein Beitrag von mindestens 15 Euro festgesetzt."

Hier finden sich Details zur Regelung der Beitragshöhe beim VS (auch hinsichtlich freiberuflich Tätiger).

Aufnahmeantrag

Der Aufnahmeantrag des Verbands deutscher Schriftsteller*innen steht im Downloadbereich als PDF- und als Word-Datei bereit. Bitte ausfüllen und an den zuständigen VS-Landesverband senden!

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung des Verbands deutscher Schriftsteller*innen in der Fassung vom 12./13. Februar 2011 steht im Downloadbereich als PDF bereit.

Grundsätze

Die Grundsätze des VS sind in seiner »Charta« beschrieben, sie steht im Downloadbereich als PDF bereit.

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