Die meisten Freien in der Fachgruppe Musik unterrichten als Honorarkräfte an Musikschulen oder geben Privatunterricht.
Um eine professionelle Existenz als Freiberufliche*r im Musikunterricht aufzubauen, von der auch wirklich der Lebensunterhalt gesichert werden kann, ist nicht nur musikalisches und pädagogisches Können notwendig, sondern auch komplexes Wissen – zum Beispiel beim Gestalten von Verträgen im Privatunterricht, bei der Rolle von Honorarordnungen für öffentlich geförderten Musikunterricht in Gemeinden und den realen Stundenhonoraren, Absicherungsmöglichkeiten und Zugängen in die Künstlersozialkasse sowie grundsätzliche Fragen zu Status, Rechten und Pflichten. Im Ratgeber Musikschule ist dieses Wissen gesammelt und wird ver.di-Mitgliedern kollegial zu Verfügung gestellt.
Kolleg*innen der Fachgruppe Musik setzen sich vor Ort für bessere Bedingungen für Honorarkräfte ein, z. B. über die Kulturgesetzgebung und faire Honorarvereinbarungen.
Abseits der kulturellen Bildung sind Musiker*innen nur an Orchestern angestellt und in so gut wie allen anderen Berufsfeldern ausschließlich selbstständig tätig. Für sie sind die faire Vergütung der Nutzung ihrer Urheberrechte im besonderen Maße relevant.
ver.di unterstützt bei der Durchsetzung dieser Rechte und setzt sich – gemeinsam mit Partnern wie der Initiative Urheberrecht – dafür ein, dass die Stellung der einzelnen freien Musiker*innen in dieser komplexen Wertschöpfungskette gestärkt wird.
Ein weiterer Schwerpunkt der ver.di, und für Selbstständige in der Musik besonders relevant, ist unser Einsatz für eine Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere der Arbeitslosenversicherung. Dabei ist das Ziel, dass auch freie Musiker*innen eine Chance haben müssen, sich im solidarisch finanzierten System für Krisen abzusichern – trotz der schwierigen Definition von Auftrags- und Arbeitslosigkeit und der fehlenden Arbeitgeberbeiträge.
Rechtsschutz ist ein hohes Gut der Gewerkschaften. Wenn ein Konflikt im beruflichen Umfeld droht, geht es oft um die wirtschaftliche Existenz – das gilt für Solo-Selbstständige genauso wie für Angestellte. Wie und für wen unsere Fachleute für Arbeitsrecht, Rechtsschutz und juristische Angelegenheiten ansprechbar sind, lässt sich beim ver.di-Rechtsschutz nachlesen.
ver.di-Mitglieder können bei Bedarf Rechtsschutz über ihren zuständigen Bezirk beantragen bzw. werden vor Ort von der zuständigen Ansprechperson (Rechtsschutz-/Gewerkschaftssekretär*in) beraten.
In ver.di organisieren sich insgesamt 30.000 hauptberuflich Selbstständige. Wir versuchen immer, gemeinsame Themen auch berufsübergreifend anzugehen, denn umso mehr wir sind, umso besser können wir uns durchsetzen. Das Referat Selbstständige in ver.di bündelt die Themen und Mitmachmöglichkeiten auf seiner Webseite.
Verbindende Themen aller Selbstständigen und Freien sind:
Die Beratung für Solo-Selbstständige und unser Online-Ratgeber stehen allen selbstständigen ver.di-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung.