Angestellte an Musikschulen arbeiten im Bereich der kulturellen Bildung und fallen außerdem unter die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L), wenn die Musikschule aus dem Bundeshaushalt bzw. aus kommunalen Mitteln finanziert wird.
ver.di ist die Gewerkschaft für die Mehrheit der rund fünf Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst und verhandelt den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) federführend für die im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisierten Gewerkschaften. Auf der anderen Seite des Verhandlungstisches sitzen das Bundesministerium des Inneren und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
Den Tarifvertrag der Länder (TV-L) schließt ver.di mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ab. Hessen ist 2010 aus der TdL ausgeschert, dort gilt seit 2010 der TV-Hessen, der in weiten Teilen dem TV-L entspricht. Der TV-L wiederum ist inhaltlich weitgehend identisch mit dem TVöD.
Branchenübergreifende Informationen sowie die Tarifverträge als PDF finden sich auf der ver.di-Themenseite zu Geld & Tarif.
Wer in einem festen Anstellungsverhältnis Musik unterrichtet an einer Musikschule, bei der die öffentliche Finanzierung durch die Kommune bzw. Gemeinde geleistet wird, dessen Arbeitsvertrag folgt wahrscheinlich den Maßgaben im TVöD. Auch viele Musikschulen in der Trägerschaft eingetragener Vereine wenden in ihren Arbeitsverträgen den TVöD an. Andere Musikschulen vereinbaren Haustarifverträge in Anlehnung an den TVöD.
Für die zwölf bezirklichen Musikschulen in Berlin sowie für einzelne andere Musikschulen gilt der TV-L. An Musikschulen ohne eine Tarifbindung bleibt den Angestellten im Zweifel „nur“ das Arbeitsrecht.
In manchen Fällen wird nicht sofort klar, ob bzw. welcher Tarifvertrag für ein Arbeitsverhältnis gilt. Wer unsicher ist, darf sich gerne bei uns melden!
Konkrete Fragen zum persönlichen Arbeitsalltag lassen sich oft am besten kollegial klären. Die Fachgruppe Musik verfügt über einen internen Mailingverteiler, auf dem sich viele Kolleg*innen vernetzen und sich gegenseitig unterstützen. Wer in unseren Verteiler aufgenommen werden möchte, schreibt einfach eine E-Mail!
Der TVöD enthält sogenannte Entgelttabellen (beim TV-L: Entgeltordnung), in denen geregelt ist, welche Beschäftigten wie viel Gehalt bekommen. Das funktioniert einerseits über Entgeltgruppen (1 bis 15), denen konkrete Tätigkeiten zugewiesen werden. Darüber hinaus kennen beide Tarifverträge Entwicklungsstufen (1 bis 6), mit denen die Berufserfahrung eingebracht wird. So kann auch die berufliche Weiterentwicklung innerhalb einer Tätigkeit finanziell abgebildet werden.
Neben dem Entgelt regeln TVöD und TV-L auch viele weitere Arbeitsbedingungen – Jahressonderzahlungen, besonderer Kündigungsschutz, Weiterbildung, Arbeits- und Urlaubszeiten, Altersteilzeit etc. Für Beschäftigte an Musikschulen gibt es zusätzlich Sonderregelungen, insbesondere zur Arbeitszeit.
Die Entgelte, die im TV-L ausgehandelt wurden, sind niedriger als die des TVöD. Das bedeutet, dass Kolleg*innen für die gleiche Tätigkeit unterschiedlich bezahlt werden je nachdem, wer der öffentliche Arbeitgeber ist. Der Grund für die unterschiedliche Eingruppierung ist schlicht die unterschiedliche Durchsetzungskraft und Streikbereitschaft in beiden Beschäftigtengruppen.
Fragen zur Eingruppierung und zur Arbeitszeit an Musikschulen, zu den Zusammenhangstätigkeiten und zum Ferienüberhang sowie zu den Urlaubsregelungen sind in unserem Ratgeber für Musikschullehrkräfte ausführlich erläutert.
Wie alle Tarifverträge haben auch unsere – der TVöD und der TV-L – immer eine bestimmte Laufzeit, an deren Ende neu verhandelt wird. Spätestens dann gilt es Stärke zu zeigen. Denn auch wenn es vielen so erscheint: Tarifverträge fallen nicht vom Himmel und einmal Erreichtes steht immer unter dem Druck der Arbeitgeberseite.
Ein von ver.di ausgehandelter Tarifvertrag gilt automatisch für alle ver.di-Mitglieder. Ohne ver.di-Mitgliedschaft gibt es keinen Rechtsanspruch, in der Regel profitieren aber auch diese Beschäftigten von den Regelungen.
Um Abwehrkämpfe zu führen und neue Impulse zu setzen, braucht ver.di jedoch eure Rückendeckung, braucht die Lehrkräfte an Musikschulen und die musikschaffenden Kolleg*innen. Denn je mehr Mitglieder wir haben, umso besser wird unsere Verhandlungsposition und damit unser gemeinsames Ergebnis. Also seid dabei und macht mit!