Wir begrüßen den begonnenen Prozess an Musikschulen von Honorarverträgen hin zu festen Anstellungen und benennen die Stolpersteine dieses Wandels.
An Musikschulen arbeiten Kolleg*innen festangestellt oder freiberuflich. Die Bezahlung der freien Musikschullehrkräfte ist in der Regel deutlich geringer als die ihrer Kolleg*innen in Festanstellung. Darüber hinaus sind sie zwar über die Künstlersozialkasse (KSK) kranken-, pflege- und rentenversichert, alle anderen Risiken müssen sie allerdings eigenständig absichern. Sie haben keinen richtigen Kündigungsschutz und werden im Krankheitsfall oder in den Ferien nicht fortbezahlt.
Im Sommer 2022 fällte das Bundessozialgericht (BSG) ein wegweisendes Urteil („Herrenberg-Urteil“), das einen Paradigmenwechsel in Bezug auf die Situation freischaffender Lehrkräfte an Musikschulen bedeutet – und in der gesamtgesellschaftlichen Betrachtung eine konsequente Fortentwicklung der statusbezogenen Rechtsprechung. Das Gericht stellte fest, dass regelmäßig mangels unternehmerischer Freiheit einerseits und der Eingliederung in den Betrieb andererseits, echte Selbstständigkeit an einer Musikschule kaum herzustellen sei. Obwohl es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte, fand das Urteil ob seiner grundlegenden Argumentation bundesweit Beachtung.
Konkret haben verschiedene Kommunen bereits Verträge mit Honorarkräften an Musikschulen aufgelöst bzw. auslaufen lassen und stellen nur noch fest an bzw. planen dies. Für die Honorarkräfte bedeutet das vielerorts Verunsicherungen – verlieren sie ihren Vertrag? Zu welchen Konditionen soll festangestellt werden?
Darüber hinaus agieren Musikschulträger bundesweit nicht einheitlich: Während einige künftig auf Freie verzichten, scheint bei anderen Schulen noch keine Bewegung zu sein.
Mit den Honorarverträgen an Musikschulen haben Kommunen und private Träger lange von der Rechtslage profitiert und Sozialversicherungsbeiträge eingespart. Damit ist jetzt Schluss.
Kolleg*innen, wartet nicht, bis eure Musikschulträger reagieren! Organisiert euch gewerkschaftlich – bildet Netzwerke mit Kolleg*innen und werdet gemeinsam stark. ver.di ist hierfür die richtige Gewerkschaft mit vielen Erfahrungen im Bereich der Musikschulen.
Was ist eine Statusfeststellung?
Lehrkräfte und Musikschulträger können bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung klären lassen, ob ein aktuelles oder zurückliegendes Auftragsverhältnis im Einzelfall selbstständig oder als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu werten ist. Entscheidet die Clearingstelle pro Arbeitsverhältnis, gilt dies allerdings nur im Hinblick auf die Sozialversicherung. Ein Automatismus, dass damit auch ein Arbeitsvertrag zustande kommt, besteht nicht.
Ausführliche Infos dazu liefert der ver.di-Ratgeber für Selbstständige im Kapitel "Statusfragen".
Kulturelle Bildung ist Teil der Daseinsvorsorge. Musikschulen müssen finanziell adäquat ausgestattet werden, die langfristige Anstellung von Musikschullehrkräften muss ausfinanziert sein.
Wir fordern eine Synchronisierung von Arbeits- und Sozialrecht. Es braucht eine rechtliche Verankerung, dass widerleglich eine Festanstellung angenommen wird, sobald die Deutsche Rentenversicherung Bund einen sozialrechtlichen Status und damit das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses feststellt.
Wir begrüßen den begonnenen Prozess von Honorarverträgen hin zu festen Anstellungen. Allerdings liegen in diesem Übergangsprozess einige Stolpersteine, die Kolleg*innen zu Fall bringen. Gemeinsam wollen wir den Weg ebnen, für eine nachhaltige Musikschullandschaft.
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