Am 28. Februar 2023 hatte der Kulturausschuss der Stadt Bonn beschlossen, die Honorarmittel im Jahr 2023 um 75.000 Euro und im Jahr 2024 um weitere 125.000 Euro zu erhöhen.
Für den Kulturausschuss am Dienstag, 28. März 2023, liegt nun vor, was das für die einzelnen Honorare bedeutet:
„Die Erhöhung haben die in ver.di organisierten Musikschullehrkräfte lange und eindrucksvoll gefordert (Anm. d. Red.: Rückblick "Abschiedssinfonie", 2022). Es ist gut, dass nun die Politik die Not der Musikschullehrkräfte lindern will“, erklärt Sarah van Dawen-Agreiter, ver.di-Gewerkschaftssekretärin für Kunst und Kultur.
Musikschullehrkräfte mit Honorarvertrag arbeiten zu deutlich schlechteren Bedingungen als ihre festangestellten Kolleg*innen.
Sie haben z. B. keinen Anspruch auf Fortzahlung im Krankheitsfall, werden in den Ferien nicht bezahlt und haben kaum Kündigungsschutz.
Auch die Bezahlung liegt unter dem Lohn der Festangestellten, häufig bei gleicher Ausbildung.
„Die Honorare, die nun in Bonn aufgerufen werden sollen, sind trotz dieses prozentual großen Sprungs immer noch nicht auf dem Level einer festangestellten Musikschullehrkraft", betont Sarah van Dawen-Agreiter. "Die 2021 geschaffenen und durch die Lehrkräfte erstrittenen Festanstellungen müssen weiter ausgebaut werden.“
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