
Arbeitnehmerähnliche Personen sind zwar selbstständig, aber dennoch wirtschaftlich abhängig und sozial schutzbedürftig.
Arbeitnehmerähnliche Personen sind zwar eindeutig selbstständig, zugleich aber so eng an eine*n Arbeitgeber*in gebunden, dass sie wirtschaftlich abhängig und (wie Arbeitnehmer*innen) sozial schutzbedürftig sind. Sie sind Selbstständige mit allen dafür typischen Rechten und Pflichten, haben zusätzlich aber gewisse Sonderrechte.
Vor allem aber dürfen für arbeitnehmerähnliche Selbstständige Tarifverträge abgeschlossen werden, in denen auch Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und ähnliche Rechte verbindlich vereinbart werden können. Das ist allerdings kein Selbstlauf. Damit Tarifverträge für Arbeitnehmerähnliche auch tatsächlich abgeschlossen werden und zu Verbesserungen bei Arbeitsbedingungen und Vergütung führen, müssen die Selbstständigen und ihre Gewerkschaften auch streitbar und streikbereit sein.
Abgeschlossen wurden solche Tarifverträge für Selbstständige – in sehr unterschiedlicher Qualität – bisher für die Bereiche Tageszeitungen, Design-Studios und für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.