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Das EU-Wettbewerbsrecht verbietet Preisabsprachen zwischen Unternehmer*innen und somit derzeit auch Tarifverträge für selbstständige Kulturschaffende. Auch solo-selbstständigen Künstler*innen war es vor diesem Hintergrund nicht erlaubt, sich über angemessene Honorare zu verständigen.
Doch das wurde von der europäischen Kommission überprüft und die EU räumt nun Hindernisse aus dem Weg. ver.di hat den Prozess gemeinsam mit unseren europäischen Partner*innen eng begleitet.