• Kulturpolitk

    Kultur & Gewerkschaft

    Wir fordern faire Rahmenbedingungen für Kulturschaffende!

    Bildelement Kultur Gewerkschaft
    © ver.di KuK

Kultur wird von Menschen gemacht – und Kultur ist Arbeit

Ein gewerkschaftlicher Kulturbegriff impliziert stets, dass Kunst und Kultur auch materielle Existenzgrundlage von arbeitenden Menschen sind. Es ist die Aufgabe von Kulturpolitik, Rahmenbedingungen zu ermöglichen, innerhalb derer Kulturschaffende von ihrer Arbeit gut leben können. Im Zentrum aller kulturpolitischen Arbeit der ver.di steht daher die Forderung nach fairen Rahmenbedingungen für Kulturschaffende.

Kulturpolitik als gesamtgewerkschaftliche Aufgabe

Kulturpolitik ist Gesellschaftspolitik. Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz schützt die Freiheit künstlerischen Ausdrucks in besonderem Maße. Grundlage dieses verfassungsrechtlichen Schutzes ist die aus historischer Erfahrung gewonnene Überzeugung, dass die Freiheit der Kunst wesentlich für die demokratische Grundordnung ist.

Diese gesellschaftliche Bedeutung macht die Kunst- und Kulturpolitik zur gesamtgewerkschaftlichen Aufgabe, weit über den Arbeitsmarkt für Kunst- und Kulturschaffende hinaus.

Die ver.di-Arbeitsgemeinschaft Kunst und Kultur

Aufgrund der fachlichen Kompetenz in Bezug auf die Rahmenbedingungen künstlerischen Schaffens liegt die Zuständigkeit für die kulturpolitischen Positionierungen der ver.di bei der Arbeitsgemeinschaft Kunst und Kultur mit den Beauftragten für Kunst und Kultur.

In dieser AG Kunst und Kultur arbeiten Kolleg*innen aus allen Kunstfachgruppen zusammen. Im Fokus ihrer politischen Arbeit steht die Ausgestaltung der für Kunst und Kultur unabdingbaren Freiheitsrechte.

Diese Freiheitsrechte verbieten einerseits die Einmischung in den Schaffensprozess oder in die öffentliche Zugänglichmachung des Kunstwerks. Andererseits verpflichten sie zu einer staatlichen Förderung von Kunst und Kultur.

Schwerpunktseite

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Divers, geschlechtergerecht und international

ver.di steht insbesondere für eine diverse und geschlechtergerechte Ausgestaltung dieser Förderung, die auf die besonderen Herausforderungen für Berufseinsteiger*innen sowie für ältere Kolleg*innen Rücksicht nimmt.

Denn Kultur muss die Pluralität unserer Gesellschaft in ihrem Produktionsprozess spiegeln. Die Freiheit der Kunst, des Wortes und der Presse sind nicht auf nationalstaatliche Ebenen zu begrenzen.

Dessen eingedenk, engagieren sich die in ver.di organisierten Kunst- und Kulturschaffenden solidarisch auch für die Freiheitsrechte ihrer Kolleg*innen in anderen Staaten und für internationale Abkommen zur Wahrung der materiellen Interessen der Künstler*innen aller Sparten.

Gewerkschaftlicher Kulturbegriff

Die Kunstfachgruppen in ver.di verstehen sich in ihrer gewerkschaftlichen Arbeit als Interessenvertretung von Kunst- und Kulturschaffenden, von Erwerbstätigen im Bereich der kulturellen Bildung sowie von allen Erwerbstätigen, die an künstlerischer und kultureller Wertschöpfung beteiligt sind.

Das Arbeiten im Kulturbereich ist an vielen Stellen schlecht entlohnt und schlecht abgesichert. Ob Fördergelder in hochprekäre Solo-Selbstständigkeit oder tariflich abgesicherte Vollzeitbeschäftigung fließen, ist der Kulturpolitik in Bund und vielen Ländern viel zu oft egal. Auch im kulturpolitischen Diskurs werden die Arbeitsbedingungen meist ausgeklammert. Doch ökonomische Fragen müssen bei kulturpolitischen Entscheidungen Berücksichtigung finden.

Ein gewerkschaftlicher Kulturbegriff impliziert stets, dass Kunst und Kultur auch materielle Existenzgrundlage von arbeitenden Menschen sind. Im Zentrum aller kulturpolitischen Arbeit der ver.di steht daher die Forderung nach fairen Rahmenbedingungen für Kulturschaffende.

Beschlüsse beim fünften ver.di-Bundeskongress

Kultur für alle! ver.di setzt sich konsequent dafür ein, dass

  • kulturelle Daseinsvorsorge als Pflichtaufgabe in den Gemeindeordnungen der Länder verankert wird;

  • eine Gemeindefinanzreform umgesetzt wird, die die Kommunen in die Lage versetzt, einer gesetzlich verankerten Kulturpflicht nachzukommen;

  • die Festlegung von Mindeststandards und Branchen-Mindesthonorare für freiberuflich und künstlerisch Tätige umgesetzt wird;

  • bestehende Instrumente, wie das Urhebervertragsrecht und § 12 a TVG in ihrer Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit gestärkt werden;

  • die soziale Sicherung Solo-Selbstständiger ausgebaut wird, dazu gehört auch die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung;

  • die Privatisierung von öffentlich getragenen Kunst-, Kultur- und Bildungseinrichtungen beendet wird;

  • Angebot und Ausbau künstlerischer und musischer Erziehung an öffentlichen Schulen gesichert wird;

  • öffentliche Musik- und Kunstschulen durch Länder und Kommunen ausreichend finanziert werden;

  • die Weiterentwicklung der Theater, die Einbeziehung der Kinder- und Jugendtheater in öffentlicher Trägerschaft sowie die Förderung freier Theater und Theatergruppen ermöglicht wird.

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