• Kulturpolitik

    Kulturelle Bildung

    Wir fordern mehr Anstellungsverhältnisse und verbindliche Basishonorare!

    Bildelement kulturelle Bildung
    © ver.di KuK

Kulturpädagogik braucht sichere Perspektiven

ver.di setzt sich dafür ein, dass die Arbeitsbedingungen in kultureller Bildung durch mehr Anstellungsverhältnisse und verbindliche Basishonorare für Selbstständige verbessert werden.

Großer Beitrag, kleiner Lohn

Kulturpädagogische Angebote ermöglichen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen Zugang zu kulturellem Leben. Die Möglichkeit zur kulturellen Teilhabe, unabhängig von Herkunftsmilieu und Haushaltseinkommen, stärkt den sozialen Zusammenhalt in Deutschland.

Kulturelle Bildung leistet einen großen gesellschaftlichen Beitrag, doch die Kulturarbeitenden sind oft schlecht bezahlt, hangeln sich von Projekt zu Projekt und ihre Arbeit wird nicht genug wertgeschätzt.

ver.di engagiert sich in der kulturellen Bildung für mehr Anstellungsverhältnisse und verbindliche Basishonorare für Selbstständige. Die projektbasierte Kurzzeitfinanzierung von Bildungsangeboten muss durch langfristige Förderzusagen und langfristige Arbeitsverhältnisse ersetzt werden.

Dass die kulturelle Bildung ein bedeutender Baustein im Einkommensmix von Kulturschaffenden ist, zeigten auch die Ergebnisse einer großen ver.di-Umfrage im Jahr 2021.

Unsere Forderungen in der kulturellen Bildung

1. Scheinselbstständigkeit vermeiden!

Festanstellung überall dort umsetzen, wo eine Einbindung in den Regelbetrieb bzw. längerfristige oder wiederholte Beschäftigung vorliegt.

2. Einkommen verbessern!

Basishonorare müssen als verpflichtende Voraussetzung jeglicher staatlicher Förderung und Finanzierung von kultureller Bildung festgesetzt werden. Der Bund, die Länder und Kommunen müssen dementsprechend ihre Förderrichtlinien anpassen. Für Einzelveranstaltungen, wie z. B. Lesungen oder Workshops von Schulen, müssen ebenfalls verbindliche branchenspezifische Basishonorare gelten.

Tarifvereinbarungen dienen als Vergleichsrahmen. Die Vor- und Nacharbeit, Wegzeiten, Materialeinsatz usw. müssen entlohnt werden. Qualifikationen der kulturellen Bildner*innen sind zu berücksichtigen.

3. Fort- und Weiterbildungen vergüten!

Honorarkräfte und Selbstständige haben ein Recht auf Fort- und Weiterbildung, der Bildungsaufwand soll in dem Umfang der Honorare abgebildet werden. Fort- und Weiterbildungen müssen, wenn sie von der Arbeits-/Auftraggeberseite erwartet werden, auch bei Honorarkräften und Selbstständigen vergütet werden. 

4. Antragstellung direkt ermöglichen!

Die Antragstellung soll den ausführenden, selbstständigen Künstler*innen und Schriftsteller*innen direkt bei den jeweiligen Projektträgern möglich sein. Dadurch wird die Abhängigkeit der Künstler*innen von Bildungsinstitutionen und Vereinen verringert und Prozesse werden vereinfacht.

5. Transparenz in der Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen!

Die Entwicklung und Erstellung von Projektanträgen erfordert häufig beträchtliche Arbeitszeit. Antragstellenden und ihren Einreichungen soll daher wertschätzend begegnet werden. Transparenz bei der Zusammensetzung von Jurys sowie die Offenlegung von Entscheidungskriterien müssen Standard sein.

6. Langfristige Arbeitsperspektiven schaffen!

Die projektbasierte Kurzzeitfinanzierung von kontinuierlichen Bildungsangeboten muss reduziert und durch langfristige Förderzusagen, reguläre Arbeitsverhältnisse sowie institutionalisierte Finanzierung ersetzt werden. Nur nachhaltige Strukturen und Finanzierungszusagen ermöglichen eine finanzielle Absicherung und Planungssicherheit der Kulturarbeiter*innen. Eine Verengung der Förderung auf wenige Themen und bestimmte Zielgruppen durch spezifische Projektförderung ist zu vermeiden.

7. Kooperationsgebot jetzt!

Die Durchlässigkeit der Finanzierungsmöglichkeiten kultureller Bildung zwischen Bund, Ländern und Kommunen soll ermöglicht werden.

8. Kulturelle Bildung auch als Bestandteil der schulischen Bildung anerkennen!

Kulturelle Bildung muss bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen sowie bei der Einführung von Ganztagsschulen Bestandteil schulischer Bildung werden.

Bereits bestehende, öffentlich geförderte Bildungsstrukturen, wie z. B. Musik- und Kunstschulen, müssen eingebunden werden.

ver.di Kampagnen