Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland die Einführung eines Kulturgesetzbuches beschlossen, das am 1. Januar 2022 in Kraft trat. Das Kulturgesetzbuch in NRW enthält u. a. Regelungen zur sozialen Absicherung von Kulturschaffenden in Musik, Kunst, Literatur, Theater oder Museen.
So sieht das Gesetz eine Kommission vor, die sich mit der verbindlichen Bindung von Mindesthonoraren an die öffentliche Kulturförderung beschäftigen soll. Im Bereich der Musikschulen sollen ab 2026 Festanstellungen für Musikschullehrkräfte zur Voraussetzung für Investitionen von Landesprojektmittel werden.
Die Entstehung des Kulturgesetzbuches wurde über Jahre hinweg von der ver.di in NRW begleitet. Neben zahlreichen politischen Aktionen kommentierte ver.di das Gesetzesvorhaben vorab in einer Stellungnahme an den Landtag, die ihr hier nachlesen könnt.
Die Einführung von Kulturgesetzbüchern sieht ver.di als ein gutes Instrument, um die soziale Lage von Kulturschaffenden konkret zu verbessern.
In Berlin tritt ver.di ebenfalls für ein Kulturförderungsgesetz ein und ist Teil der Kampagne Kultur.Fördern.Gesetz.
Die Forderung von ver.di lautet, dass ein solches Gesetz Kunst und Kultur als elementaren Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge bestimmen und den Art. 20 Abs. 2 der Landesverfassung „Das Land schützt und fördert das kulturelle Leben“ ausführen soll.