Mindeststandards

Bund führt Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung ein

„Kreative Arbeit adäquat vergüten“: Wir begrüßen die Initiative von Kulturstaatsministerin Roth!
14.02.2024

Die Kulturstaatsministerin Claudia Roth lud Gewerkschaften, Berufsverbände und Interessenvertretungen ins Bundeskanzleramt ein, um über faire Honorare in der Kultur zu sprechen.

Lena Falkenhagen, Vorsitzende des VS in ver.di, und Lisa Mangold, Bereichsleitung ver.di Kunst und Kultur, waren bei dem Treffen dabei und begrüßten die konkrete Initiative der Kulturstaatsministerin.

 

Als Kulturstaatsministerin ist es mir ein Herzensanliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet wird.

Claudia Roth, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

„Die öffentliche Kulturförderung steht in besonderer Verantwortung, mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern“, ergänzte Roth.

Ab Juli 2024 sollen Honoraruntergrenzen in der Bundeskulturförderung gelten. Dies wird alle Förderungen betreffen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. In der Presseerklärung der BKM heißt es „Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen.“

Die TVöD-Basishonorare von ver.di greifen als spartenübergreifendes Modell.

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