Mindeststandards

Künftige Honoraruntergrenzen für vom BKM geförderte Kultur

Eine Einordnung von Lena Falkenhagen, Vorsitzende des Verbands deutscher Schriftsteller*innen
21.02.2024

Text: Lena Falkenhagen (VS in ver.di)

Claudia Roth kündigt Mindesthonorare für BKM-geförderte Institutionen und Projekte an.

Die Förderrichtlinien werden sofort geändert, Stichtag der Wirksamkeit soll der 01. Juli 2024 sein. ver.di und der Verband deutscher Schriftsteller*innen (VS in ver.di) begrüßen die Einführung ausdrücklich.

Bereits im Koalitionsvertrag wurde 2021 angekündigt, zukünftig Kulturförderung an die Einhaltung von Mindeststandards bei den Honoraren von Selbstständigen und Freien zu binden. Ein konkreter Vorstoß kam jedoch zunächst aus NRW. 2022 wurden erste Gespräche über Honoraruntergrenzen für selbständige Künstler*innen in der Kultur durch Ina Brandes (Kultur- und Wissenschaftsministerin NRW) in die Kultusministerkonferenz getragen. Seitdem haben der VS und ver.di ein Modell für Basishonorare, angelehnt an den TVöD, entwickelt und an zahlreichen Gesprächsrunden und Treffen mit Politik und Verwaltung zur Thematik teilgenommen.

 Am 13. Februar 2024 hat die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, solche Honoraruntergrenzen für die vom Bundeskulturministerium (BKM) geförderten Institutionen und Projekte in Aussicht gestellt.

 
Lena Falkenhagen und Lisa Mangold im Bundeskanzleramt (13.02.2024)

Ich [Anm. d. Redaktion: Lena Falkenhagen] war bei der Veranstaltung zur Verkündung und zur Diskussion der konkreten Ausgestaltung der Ankündigung im Bundeskanzleramt dabei. Wie betrifft das ganze jetzt z. B. Autor*innen? Müssen sie erfragen, ob ein Projekt zu mehr als 50 Prozent vom BKM gefördert wird, um das angemessene Honorar zu erhalten?

Die Antwort ist nein. Die Empfänger*innen von Fördermitteln sind dem BKM rechenschaftspflichtig. Das heißt, sie müssen in ihren Berichten ans BKM die Verwendung der Gelder ausweisen. Das BKM weiß, ob Fördergeldempfänger*innen mit mehr als 50 Prozent gefördert wurden.

Für den Bereich der Literatur wird die Ankündigung Einfluss auf die Vergabe der Gelder des Deutschen Literaturfonds sowie des Deutschen Übersetzerfonds haben, aber auch wenn die institutionell geförderte Stiftung preußisches Kulturgut Lesungen organisiert oder mit der Förderung des BKM Literaturfestivals finanziert werden.

Ich habe mich erkundigt: bei den Geldern handelt es sich nicht notwendigerweise um Exzellenzförderung. Wofür die Gelder verwendet werden, hängt vom jeweiligen Projekt ab bzw. von der Einrichtung, die die Veranstaltungen organisiert, und was für Literatur sie fördern möchte. Es kann sich sowohl um Spitzenliteratur, aber auch um Unterhaltungsliteratur handeln.

Wichtiges Kriterium ist nur, dass es um professionelle Künstler*innen geht. Professionalität wird, so wurde auf Nachfrage erläutert, an einer gewerblichen Ausrichtung festgemacht. Heißt: Wer Geld für seine Lesung verlangt, ist professionell.

Zum betroffenen Förderungsvolumen habe ich mich per E-Mail beim Referat K11 erkundigt: "Bei institutionellen Förderungen [liegt] der Anteil der Förderungen, an denen das BKM zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist, derzeit bei rund 2/3 [ ... ]. Bezüglich Projektförderungen kann der Anteil nicht beziffert werden, da sich die Finanzierungsanteile und die Anzahl der Förderungen regelmäßig ändern."

Zur Einordnung

Die wichtigste Form der Förderung für Autor*innen, die von den neuen Bestimmungen betroffen sein wird, ist z. B. der Deutsche Literaturfonds mit allen Projekten. Hier werden die neuen Honoraruntergrenzen greifen.

Die tatsächliche Auswirkung der neuen Förderrichtlinien besteht allerdings in ihrer Strahlkraft. Wir debattieren die Einführung von Honoraruntergrenzen ja auch bereits auf Landesebene sowie in einzelnen Kommunen. Ich glaube und hoffe, dass sich durch diese Änderung der Förderrichtlinien seitens des BKM die Denke und Einsicht bis in alle Ebenen durchsetzen wird, dass Mindesthonorare nicht nur für Angestellte, sondern auch für Künstler*innen gelten müssen, dass Lesungen anhand geleisteter Arbeitsstunden (auch der unsichtbaren Arbeit!) honoriert werden müssen.

Das Basishonorar-Modell von ver.di ermöglicht eine transparente Berechnung von Honoraruntergrenzen. Auf der zugehörigen Webseite wird in den nächsten Wochen der Online-Basishonorar-Rechner freigeschaltet, sodass individuelle Berechnungen unkompliziert online möglich werden.

Weitere bundesweite Empfehlungen werden im Deutschen Kulturrat aus der Branche ausgesprochen und auf einer eigenen Webseite gesammelt.

Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung im BKM für Schriftsteller*innen einen langfristigen Strukturwandel bedeutet, der die Einkommenssituation verbessern kann. 

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