Basishonorare

    500 Euro für Lesungen gefordert

    © Kay Herschelmann
    Delegierte mit Stimmzetteln bei einer Abstimmung auf der Bundesfachgruppenkonferenz Literatur 2023
    23.05.2023

    Honorar für Autor*innenlesungen soll auf 500 Euro angehoben werden

    Auf der Bundesfachgruppenkonferenz Literatur im Februar 2023 stimmten die Delegierten dem Antrag zu, die Honorarempfehlung für Autor*innenlesungen von bisher 300 Euro auf 500 Euro anzuheben. Der VS in ver.di soll diesen Honorarsatz (sofern realisierbar) bei seinen Veranstaltungen künftig etablieren und anwenden.

     

    Die bisherige (Mindest-)Honorarempfehlung war nicht mehr zeitgemäß, gerade im Hinblick auf den Kaufkraftverlust der vergangenen Jahrzehnte.

    VS NRW zum Antrag auf Mindesthonorare für Lesungen

    Die Kolleg*innen aus NRW, die den Antrag einbrachten, schrieben in ihrer Begründung: "Mit unserer bisherigen (Mindest-)Honorarempfehlung hatten wir seit nunmehr zwei Jahrzehnten unser Mindereinkommen quasi selbst betoniert. Gerade im Hinblick auf den Kaufkraftverlust der vergangenen Jahrzehnte ist diese Empfehlung nicht mehr zeitgemäß."

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