• Mindeststandards

    Faire Kulturförderung

    Rahmenbedingung, damit Kulturschaffende von ihrer Arbeit gut leben können

    Bildelement faire Kulturförderung
    © ver.di KuK

Der Rahmen für ein gutes Leben

Kunst und Kultur wird in Deutschland maßgeblich durch die öffentliche Hand gefördert. Es ist die Aufgabe von Kulturpolitik, Rahmenbedingungen zu ermöglichen, in denen Kulturschaffende von ihrer Arbeit gut leben können.

Öffentliche Gelder für ein hohes Gut der Demokratie

An der Finanzierung von Kultur sind der Bund, die Länder und die Gemeinden in unterschiedlichem Maße beteiligt. Nach dem aktuellen Kulturfinanzbericht von 2020 wurden 2017 insgesamt 11,4 Milliarden Euro für die Kultur bereitgestellt (sechs Prozent mehr als 2016).

  • Dabei übernehmen die Kommunen mit über 44 Prozent den Löwenanteil,
  • knapp 40 Prozent werden durch die Länder bereitgestellt
  • und der Bund beteiligt sich mit 1,9 Milliarden Euro (entspricht 17 Prozent) an den öffentlichen Kulturausgaben.

Aus anderer Perspektive: 1,77 Prozent des öffentlichen Gesamthaushalts wird für Kultur ausgegeben.

Kultur wird also mit öffentlichen Geldern gefördert. Es handelt sich hierbei aber nicht um Almosen, sondern um die Anerkennung der gesellschaftlichen Relevanz von Kunst und Kultur. Kulturschaffende, so heißt es aus dem Deutschen Bundestag, „leisten mit ihrer Arbeit einen unersetzbaren Beitrag zum Selbstverständnis und zur Wertedebatte in einer demokratischen und pluralen Gesellschaft“ (Enquete Kommission „Kultur in Deutschland“, 2007).

Artikel 5 schützt die Freiheit der Kunst

Das Grundgesetz schützt im Artikel 5 sowohl die Freiheit künstlerischen Ausdrucks als auch Künstler*innen und Kunstvermittler*innen in besonderem Maße. Grundlage dieses verfassungsrechtlichen Schutzes ist die aus historischer Erfahrung gewonnene Überzeugung, die Freiheit der Kunst sei wesentlich für die demokratische Grundordnung.

Künstlerischer Arbeit wird abseits ihres Marktwerts ein gesellschaftlicher Mehrwert zugeschrieben, der eine besondere Verantwortung des Staates erforderlich macht. Einerseits darf sich der Staat nicht einmischen. Andererseits leitet sich aus dem Grundgesetz die staatliche Aufgabe ab, die Ausübung von Kunst zu fördern. Denn Kunst und  Kultur ist nicht allein nach den Maßgaben von Effizienz, Produktion oder Quoten zu bewerten.

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Für eine faire Finanzierung

Kunst und Kultur ist auch, und in steigendem Maße, Erwerbsarbeit. Menschen bauen ihre wirtschaftliche Existenz darauf auf, kreative Produkte zu schaffen und in kreativen Projekten tätig zu sein. Ob Fördergelder aber in hochprekäre Solo-Selbstständigkeit oder tariflich abgesicherte Vollzeitbeschäftigung fließen, ist der Kulturpolitik in Bund und vielen Ländern bislang weitgehend egal. Das muss sich ändern! Es ist die Aufgabe von Kulturpolitik, Rahmenbedingungen zu ermöglichen, in denen Kulturschaffende von ihrer Arbeit gut leben können.

Es ist zu befürchten, dass zu den Spätfolgen der Covid-19-Pandemie massive Kürzungen im Kulturbereich gehören. Kommunen und Länder werden in ihren Haushalten den Rotstift ansetzen und die Erfahrung zeigt: In solchen Situationen wird schnell bei der Förderung von Kultur als freiwillige Aufgabe gespart.

ver.di fordert eine faire Kulturfinanzierung:

  1. Öffentliche Gelder müssen auch im Kulturbereich an Mindeststandards gebunden werden. Das bedeutet einerseits Tarifbindung, andererseits Basishonorare für Selbstständige.

  2. Kultur muss verlässlich finanziert werden, damit sie frei sein kann. Auch die Bundespolitik muss Verantwortung übernehmen, um Kahlschläge in strukturschwachen Kommunen zu verhindern.

ver.di Kampagnen