Für uns im Bereich Kunst und Kultur spielt die Alterssicherung für Selbstständige eine besondere Rolle. Mit der Künstlersozialkasse (KSK) gibt es eine großartige Institution für die Altersabsicherung von selbstständigen Künstler*innen und Publizist*innen. Über die KSK werden 50 Prozent der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung übernommen.
Trotzdem ist seit vielen Jahren klar: Viele Solo-Selbstständige in der Kunst und Kultur haben zu geringe Einkommen und Rücklagen, um aus eigener Kraft der Altersarmut vorzubeugen.
Das ver.di-Referat für Selbstständige liefert weitere Infos zur Alterssicherungspflicht sowie drei Video-Clips mit Grundsatzfragen zur Altervorsorge für Selbstständige (Videos dazu auch hier auf der Seite).
Das von den in ver.di organisierten Selbstständigen formulierte Ziel lautet: Alle Erwerbstätigen beteiligen sich einkommensbezogen an einer solidarischen Altersvorsorge, die wechselnde Lebenslagen berücksichtigt und generationengerecht ist.
Zum 1. Januar 2021 ist die Grundrente in Kraft getreten. Sie ist der Versuch, geringverdienende Menschen im Alter besser abzusichern. Die Grundrente gilt für diejenigen, die langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen pflichtversichert waren.
Das ver.di-Ressort für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik liefert weitere Infos zur Grundrente.