Der Aufbau der Künstlersozialkasse war eine große Errungenschaft für selbstständige Künstler*innen und Publizist*innen. Ähnlich wie Arbeitgeber*innen bei Angestellten übernehmen öffentliche Hand und Verwerter künstlerischer Produktionen Verantwortung bei der sozialen Absicherung. Für keine andere Gruppe von Selbstständigen gibt es eine solche Beteiligung von Auftraggeber*innen. Damit könnte die KSK eine Blaupause sein für ein faires Sozialsystem, in dem alle Solo-Selbstständigen den gleichen Schutz wie abhängig Beschäftigte bekommen.
ver.di stärkt die KSK seit ihrer Entstehung – sie ist ein wichtiger Ausdruck der gesellschaftlichen Wertschätzung für die Arbeit von Kulturschaffenden. Hauptberuflich Kultur- und Medienschaffende werden über die Künstlersozialkasse renten-, kranken- und pflegeversichert. Sie selbst zahlen die Hälfte der Beiträge, die zweite Hälfte wird zu 20 Prozent aus öffentlichen Geldern, zu 30 Prozent von Verwertern übernommen. Eine Erwerbslosenversicherung (Arbeitslosenversicherung) ist nicht vorgesehen.
Die politische Haltung der ver.di zur KSK ist klar: ihre Zukunftsfähigkeit ist oberste Prämisse. Es ist wichtig, dass sich starke Stimmen immer dann melden, wenn erneut Kritik an diesem besonderen Modell laut wird. Wir sind eine dieser Stimmen.
Damit die KSK auch in Zukunft ihre Aufgabe erfüllen kann, müssen auch Regeln angepasst werden. Unsere zentrale Forderung an dieser Stelle bezieht sich auf die hybride Erwerbsrealität vieler Kulturschaffender: Künstler*innen und Publizist*innen sollten auch dann über die KSK versichert werden, wenn sie weitere Einkommen haben, solange die künstlerische Tätigkeit überwiegt. Dies muss unabhängig davon gelten, ob zusätzliche Einkünfte als Selbstständige*r oder als Arbeitnehmer*in generiert werden.
ver.di-Mitglieder engagieren sich im Beirat der Künstlersozialkasse und in ihren Widerspruchsausschüssen.