Die Frist zur Meldung endet am 01. Dezember 2022.
Unter Jahresmeldung Versicherte: Künstlersozialkasse (kuenstlersozialkasse.de) ist es auch möglich, online zu melden.
Damit den Versicherten keine Nachteile entstehen, ist eine Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens für 2023 unbedingt erforderlich. Dies gilt auch, wenn sich das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich nicht verändern wird.
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