Wie jedes Jahr müssen Versicherte und Zuschussberechtigte der Künstlersozialkasse (KSK) ihr voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen für das kommende Kalenderjahr melden.
Die Frist zur Meldung endet am 01. Dezember 2023. Die Meldung kann auf der KSK-Webseite auch online vorgenommen werden:
Damit den Versicherten keine Nachteile entstehen, ist eine Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens in 2024 unbedingt erforderlich. Dies gilt auch, wenn sich das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich nicht verändern wird.
Am 01. Dezember 2023 endet ebenfalls die Frist zur Einreichung des Meldebogens zum tatsächlichen Arbeitseinkommen und der Einkommenssteuerbescheide für die Vorjahre gemäß § 13 KSVG. Betroffene Versicherte haben hierfür im Rahmen der zufälligen Stichprobenüberprüfung eine gesonderte schriftliche Anfrage erhalten. Sollte der zugesandte Meldebogen nicht zur Hand oder verlorengegangen sein, ist der Vordruck im Online-Mediencenter der KSK für Kunstschaffende und Publizist*innen zu finden:
Auch hier ist ein fristgerechter Eingang der angeforderten Unterlagen zur Vermeidung von Nachteilen erforderlich.
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