ver.di ist der mitgliederstärkste Zusammenschluss von Urheber*innen, ausübenden Künstler*innen und anderen professionell Kreativschaffenden in Deutschland.
Für ver.di ist die vorderste Aufgabe des Urheberrechts, eine angemessene Vergütung für jegliche Nutzung von Werken zu sichern und die Persönlichkeitsrechte der Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen zu wahren. Die Urheberpersönlichkeitsrechte sind in den §§ 12 bis 14 des Urheberrechtsgesetzes geregelt und tragen der engen Verbindung zwischen Künstler*in und Werk Rechnung.
Der Ratgeber Selbstständige ist ein Info-Tool von Selbstständigen für Selbstständige. Mit einem ausführlichen Kapitel zum Urheberrecht wird sowohl eine gute Einführung vermittelt als auch auf komplexe Zusammenhänge eingegangen. Fragen wie „Wen schützt das Urheberrecht?“ und „Was dürfen Dritte mit meinen Werken tun?“ werden praxisnah beantwortet.
Der ver.di-Rechtsschutz kann auch im Bereich des Urheber-, Marken- und Namensrechts gewährt werden, wenn die Angelegenheit im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit steht. Bei Fragen zum ver.di-Rechtsschutz ist der jeweilige Bezirk die erste Anlaufstelle.