• Urheberrecht

    Urhebervertragsrecht

    Juristische Regelungen bei der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

    Bildelement Urheberrechtsvertrag (Bühne)
    © ver.di KuK

Gesetzliche Vorgaben zur Nutzung von künstlerischen Werken

Das Urhebervertragsrecht umfasst alle juristischen Regelungen zur Verwertung von Werken, die durch das deutsche Urheberrecht geschützt sind. Es regelt die vertragliche Beziehung zwischen der Urheber*in eines Werkes und der Vertragspartner*in.

Urhebervertragsrecht als gewerkschaftspolitisches Handlungsfeld

Insbesondere wer schreibt, malt, musiziert, oder sonst wie schöpferisch und künstlerisch tätig ist, dessen Existenz hängt oft auch am Urheberrecht. Kulturschaffende verdienen u. a. Geld damit, dass sie Genehmigung zur Verwertung ihrer Werke erteilen.

Das Urhebervertragsrecht beinhaltet also viele Aspekte, die für ver.di-Mitglieder aus dem Bereich Kunst und Kultur von Interesse sind und stellt ein gewerkschaftspolitisches Handlungsfeld dar.

Aspekte sind der Anspruch der Urheber*in auf eine angemessene und verhältnismäßige Vergütung, das Verbandsklagerecht sowie ein Auskunftsanspruch der Kreativen gegen die Verwerter*in.

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