
Insbesondere wer schreibt, malt, musiziert, oder sonst wie schöpferisch und künstlerisch tätig ist, dessen Existenz hängt oft auch am Urheberrecht. Kulturschaffende verdienen u. a. Geld damit, dass sie Genehmigung zur Verwertung ihrer Werke erteilen.
Das Urhebervertragsrecht beinhaltet also viele Aspekte, die für ver.di-Mitglieder aus dem Bereich Kunst und Kultur von Interesse sind und stellt ein gewerkschaftspolitisches Handlungsfeld dar.
Aspekte sind der Anspruch der Urheber*in auf eine angemessene und verhältnismäßige Vergütung, das Verbandsklagerecht sowie ein Auskunftsanspruch der Kreativen gegen die Verwerter*in.