ver.di und der Deutsche Journalistenverband (DJV) haben Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich beauftragt, mögliche Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes im Urheberrecht aufzuzeigen und zu bewerten.
In ihrem Gutachten vom 28. Dezember 2020 (hier als PDF) macht die Expertin auf die strukturelle juristische Unterlegenheit der Kreativen aufmerksam. Sie stellt fest, dass der deutsche Gesetzgeber sich zwar mehrfach zu einer auch sozialen Funktion des Urheberrechts bekannt hat, es aber bisher unterließ, den Kreativen hinreichend effektive rechtliche Instrumentarien zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand zu geben.
Prof. Meller-Hannich sieht es als geboten und möglich, den bestehenden rechtlichen Regelungen ein kollektives Rechtsdurchsetzungsinstrument hinzuzufügen, um Verstöße gegen das Gebot der angemessenen Vergütung einzugrenzen.
Die Gutachterin empfiehlt ein Modell, mit dem die Verbandsklagebefugnisse von anerkannten Urhebervereinigungen auf die Durchsetzung der angemessenen Vergütung nach den §§ 32 ff. UrhG erweitert werden.
Weitere Informationen zu unserem Vorstoß zur Verbandsklage finden sich in der offiziellen ver.di-Pressemeldung vom 13. Januar 2021.