
Was angemessen ist, soll in Tarifverträgen oder gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) festgeschrieben werden. GVR sollen durch Verwerter- und Urheberverbände aufgestellt werden. Haben sich beide Seiten auf solche Regeln geeinigt, so gelten diese als verbindlicher Maßstab für angemessene Vergütungen.
GVR sind also kollektive Verträge, die zwischen Gruppen im Arbeitsmarkt abgeschlossen werden, um das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen Kreativen und strukturell überlegenen Verwertern auszugleichen – und sind damit Tarifverträgen nicht unähnlich. Anders als Tarifverträge werden in GVR aber keine Arbeitsbedingungen über die Vergütung schöpferischer Leistung hinaus geregelt, wie zum Beispiel Arbeitszeit und soziale Absicherung.
ver.di verhandelt als Gewerkschaft von Urheber*innen gemeinsame Vergütungsregeln. Sie hat unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes 2002 Verhandlungen aufgenommen.
Abgeschlossen wurden GVR bisher in den folgenden Bereichen: