• Urheberrecht

    Vergütungsregeln

    ver.di verhandelt angemessene Honorare für die Nutzung künstlerischer Werke.

    Bildelement Vergütungsregeln Urheberrecht
    © ver.di KuK

Fairness bei der Nutzung von künstlerischen Werken

Alle Urheber*innen und ausübende Künstler*innen haben einen Anspruch auf angemessene Honorare für die Nutzung ihrer Werke bzw. Darbietungen. Dies ist mit der Urheberrechtsreform von 2002 auch juristisch umgesetzt.

Gemeinsame Vergütungsregeln

Was angemessen ist, soll in Tarifverträgen oder gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) festgeschrieben werden. GVR sollen durch Verwerter- und Urheberverbände aufgestellt werden. Haben sich beide Seiten auf solche Regeln geeinigt, so gelten diese als verbindlicher Maßstab für angemessene Vergütungen.

GVR sind also kollektive Verträge, die zwischen Gruppen im Arbeitsmarkt abgeschlossen werden, um das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen Kreativen und strukturell überlegenen Verwertern auszugleichen – und sind damit Tarifverträgen nicht unähnlich. Anders als Tarifverträge werden in GVR aber keine Arbeitsbedingungen über die Vergütung schöpferischer Leistung hinaus geregelt, wie zum Beispiel Arbeitszeit und soziale Absicherung.

Wir verhandeln Honorare für die Nutzung von Kunst und Kultur

ver.di verhandelt als Gewerkschaft von Urheber*innen gemeinsame Vergütungsregeln. Sie hat unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes 2002 Verhandlungen aufgenommen.

Abgeschlossen wurden GVR bisher in den folgenden Bereichen:

ver.di Kampagnen