Der Job der Verwertungsgesellschaften ist einfach und im Urheberrechtsgesetz verankert: Sie treiben Millionen ein und verteilen sie an die Kreativen. Die Verwertungsgesellschaften verhelfen Urheber*innen zu Honoraren, die sie sich mit ihrer kreativen Leistung verdient haben, die sie aber allein niemals eintreiben könnten. Stattdessen treiben Verwertungsgesellschaften kollektiv von Unternehmen und Institutionen jedes Jahr Millionenbeträge für Zweitnutzungen urheberrechtlich geschützter Werke ein – z. B. für Musik im Radio, kommerzielle Fotokopien, Musikberieselung im Kaufhaus, Pressespiegel und die legalen Privatkopien geschützter Werke.
Wer immer Werke geschaffen hat, die für sogenannte Zweitnutzungen oder eine Geräteabgabe in Frage kommen, hat Anspruch auf einen Teil dieses Geldes. Um an den jährlichen Ausschüttungen der von Verwertungsgesellschaften eingezogenen Gelder teilzuhaben, müssen sich Urheber*innen und Leistungsschutzberechtigte bei "ihrer" Verwertungsgesellschaft anmelden. Das bedeutet: Wer sich nicht meldet, bekommt nichts. Zudem fallen etliche Werke in den Bereich mehrerer Verwertungsgesellschaften, Verträge mit mehreren Verwertungsgesellschaften sind daher nicht nur sinnvoll, sondern nötig.
ver.di motiviert Künstler*innen, sich in den Verwertungsgesellschaften einzubringen, um deren Arbeit und Ausrichtung mitzugestalten. Dort sind gleichermaßen ausübende Künstler*innen und Urheber*innen sowie Verwerter*innen vertreten. Rechte von Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen werden treuhänderisch wahrgenommen und es erfolgen die wichtigen Ausschüttungen. Um den Interessen von ver.di-Mitgliedern mehr Gewicht zu verleihen, engagieren wir uns auch in den Aufsichtsgremien aller Verwertungsgesellschaften.
Für selbstständige Künstler*innen und Publizist*innen, ebenso für ver.di-Mitglieder in der Kunst und Kultur sind vor allem diese vier Verwertungsgesellschaften interessant:
Mehr Informationen zu den spezifischen Verwertungsgesellschaften und den Ausschüttungen finden sich in unserem Ratgeber für Selbstständige.