• Tarif Theater und Bühnen

    Haustarifverträge

    Informationen zu Haus-, Firmen- und Konzerntarifverträgen an Theaterbetrieben

    Bildelement Theater Haustarifvertrag
    © ver.di KuK

Haustarifverträge an Theatern und Bühnen

An privatrechtlich organisierten Theatern und Bühnen (d. h. an allen, die nicht öffentlich finanziert werden) gelten die Flächentarifverträge TVöD und TV-L nicht. Dort schließen wir Haus-, Firmen- oder Konzerntarifverträge ab, wenn Kolleg*innen im Betrieb sich dafür einsetzen und durchsetzungsstark sind.

Haustarifverträge sind oft komplexe Vertragswerke mit mehreren Bestandteilen. Meldet euch bei uns, wenn ihr Fragen zu bestehenden Abschlüssen oder den Möglichkeiten an eurem Theater habt. 

Konkrete Fragen zum persönlichen Arbeitsalltag lassen sich oft am besten kollegial klären. Die Fachgruppe Theater und Bühnen verfügt über einen internen Mailingverteiler, auf dem sich viele Kolleg*innen vernetzen und sich gegenseitig unterstützen. Wer in unseren Verteiler aufgenommen werden möchte, schreibt einfach eine E-Mail!

Meldungen aus den Tarifrunden zu Haustarifverträgen an Theatern und Bühnen

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Haustarifvertrag bei Stage Entertainment

Bei der Stage Entertainment GmbH, die verschiedene Theater bzw. Musicalhäuser unterhält, ist es den Kolleg*innen gelungen, konzernweit Tarifverträge abzuschließen. Das heißt, dass nicht an jedem Stage-Theater einzeln verhandelt werden musste, sondern die an den verschiedenen Häusern beschäftigten Kolleg*innen gemeinsam und solidarisch ihre Arbeitsbedingungen gestaltet haben.

Der Tarifvertrag gilt u. a. für die folgenden Häuser:

  • Theater des Westens, Berlin
  • Bluemax-Theater, Berlin
  • Theater im Hafen, Hamburg
  • Neue Flora, Hamburg
  • Operettenhaus, Hamburg
  • Theater an der Elbe, Hamburg
  • Apollo Theater, Stuttgart
  • Palladium Theater, Stuttgart

Proteste Hamburg (2022)

Stage-Entertainment Protest Hamburg (04.03.2022)
© L. Drobig | ver.di

Weitere ver.di-Haustarifverträge

„Klassische“ Haustarifverträge haben wir unter anderem an folgenden Häusern abgeschlossen:

  • Berliner Ensemble
  • Berliner Philharmoniker
  • Stiftung Oper in Berlin
  • Kulturprojekte GmbH in Berlin
  • Schaubühne Berlin
  • Starlight Express
  • Bayreuther Festspiele
  • Friedrichstadtpalast, Berlin

... und am Ende geht's wieder ums Anfangen!

Wie jeder Tarifvertrag hat auch ein Haustarifvertrag immer eine bestimmte Laufzeit, an deren Ende neu verhandelt wird. Spätestens dann gilt es Stärke zu zeigen. Denn auch wenn es vielen so erscheint: Tarifverträge fallen nicht vom Himmel und einmal Erreichtes steht immer unter dem Druck der Arbeitgeberseite.

Ein von ver.di ausgehandelter Tarifvertrag gilt automatisch für alle ver.di-Mitglieder. Ohne ver.di-Mitgliedschaft gibt es keinen Rechtsanspruch, in der Regel profitieren aber auch diese Beschäftigten von den Regelungen.

Um Abwehrkämpfe zu führen und neue Impulse zu setzen, braucht ver.di jedoch eure Rückendeckung, braucht die Kolleg*innen an Theatern und Bühnen. Denn je mehr Mitglieder wir haben, umso besser wird unsere Verhandlungsposition und damit unser gemeinsames Ergebnis. Also seid dabei und macht mit!

Darum ver.di

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