Tarifeinigung erreicht!

15.03.2022

Am 15. März 2022 wurde in der neunten Runde der Tarifverhandlungen zwischen ver.di und Stage-Entertainment ein Tarifergebnis für die Beschäftigten der Stage-Theater erzielt!

(english version below)

Für den schon lange andauernden Tarifkonflikt konnte nun endlich eine Lösung gefunden werden. Nach der langen Kurzarbeitsphase durch die Corona-Pandemie war der Tarifkommission die Sicherheit vor betriebsbedingten Kündigungen besonders wichtig. Um der hohen Inflation etwas entgegenzusetzen, sollten aber auch eine Corona-Sonderzahlung und tabellenwirksame Entgeltsteigerungen Teil des Einigungspaketes sein.

Mit der Einigung konnten wir nun sowohl den Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen außerhalb von Produktionswechseln und Ausgliederung/Aufgabenübertragung, als auch eine Corona-Sonderzahlung von 700 Euro und tabellenwirksame Entgeltsteigerungen von 2,5 Prozent durchsetzen. 

Folgende Komponenten enthält der Tarifabschluss:

 

  • Entgelt

    • Vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende erhalten im März 2022 eine steuer- und sozialabgabenfreie einmalige Corona-Sonderzahlung von 700 Euro.

    • Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig, mindestens aber 500 Euro.

    • Auszubildende erhalten im März 2022 eine steuer- und sozialabgabenfreie einmalige Corona-Sonderzahlung von 500 Euro.

    • Zum 01. März 2023 erfolgt eine Erhöhung der individuellen Entgelte und Tariftabellen von 2,5 Prozent.

     

  • Beschäftigungssicherung

    • Vom 15. März 2022 bis zum 30. Juni 2022 ist der Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen außerhalb von Produktionswechseln ausgeschlossen.

    • Vom 01. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2024 ist der Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen außerhalb von Produktionswechseln ebenfalls ausgeschlossen.


    Hierzu gibt es allerdings folgende Ausnahmen:

    • Betriebsbedingte Kündigungen aufgrund einer Show-Veränderung sind in den showbezogenen Abteilungen im Zeitraum von 15 bis 18 Monaten nach der Premiere möglich.

    • Betriebsbedingte Kündigungen aufgrund einer Show-Veränderung sind auf den Umfang von maximal 4,0 FTE begrenzt.

    • Diese Show-Veränderungen sind nur für die Produktionen Eiskönigin (Theater an der Elbe), Hamilton (Operettenhaus) und TINA (Apollo Theater) möglich.

     

  • Schutz vor Ausgliederungen und Aufgabenübertragungen

    • Bis zum 30. Juni 2024 ist die Ausgliederung und/oder die dauerhafte Übertragung von Aufgaben auf externe Unternehmen, aber auch andere Stage-Konzerngesellschaften ausgeschlossen.

    • Für mögliche Ausgliederungen und Aufgabenübertragungen an Stage-Konzernunternehmen wurden einige wenige Ausnahmen vereinbart. Hierüber werden die betrieblichen Tarifkommissionen noch einmal gesondert informieren.

    Als Eckpunkte für diese Ausnahmen vom Ausgliederungs- und Aufgabenübertragungsschutz wurden festgelegt:

    1. Eine Ausgliederung auf ein anderes Konzernunternehmen ist nur zulässig,

    • sofern der Einsatzort eines betroffenen Beschäftigten in der bisherigen Region verbleibt – Region Hamburg, Berlin oder Stuttgart – und

    • sofern die aufnehmende Konzerngesellschaft dauerhaft die Erfüllung der bisherigen tarifvertraglichen Rechte des Beschäftigten übernimmt.

    2. Sowohl die Ausgliederung als auch die Aufgabenübertragung führen für die einzelnen Beschäftigten weder zu betriebsbedingten Kündigungen noch zu Änderungskündigungen mit dem Ziel einer Stundenreduzierung.

    3. Betroffene Beschäftigte haben bei einer Ausgliederung und/oder dauerhaften Übertragung auf ein anderes Konzernunternehmen das Wahlrecht,

    • in der bisherigen Gesellschaft zu verbleiben,

    • in einem anderen Konzernunternehmen weiterbeschäftigt zu werden oder

    • unter Erfüllung des tariflichen Abfindungsanspruches betriebsbedingt auszuscheiden.

     


Die Tarifeinigung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2021 in Kraft und kann frühestens zum 30. Juni 2024 gekündigt werden.

Der Wunsch der Beschäftigten nach Arbeitsplatzsicherheit konnte mit dieser Tarifeinigung erfüllt werden. Gleichzeitig wird durch die Corona-Sonderzahlung in 2022 und die lineare Entgelterhöhung in 2023 die Abkoppelung der Stage-Beschäftigten von der Einkommensentwicklung verhindert.

Die Konzerntarifkommission entscheidet am 22. März 2022 über die Annahme des Tarifergebnisses.

Diese Tarifinfos gibt es in deutscher und englischer Sprache hier als PDF:

 


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