(english version below)
Für den schon lange andauernden Tarifkonflikt konnte nun endlich eine Lösung gefunden werden. Nach der langen Kurzarbeitsphase durch die Corona-Pandemie war der Tarifkommission die Sicherheit vor betriebsbedingten Kündigungen besonders wichtig. Um der hohen Inflation etwas entgegenzusetzen, sollten aber auch eine Corona-Sonderzahlung und tabellenwirksame Entgeltsteigerungen Teil des Einigungspaketes sein.
Mit der Einigung konnten wir nun sowohl den Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen außerhalb von Produktionswechseln und Ausgliederung/Aufgabenübertragung, als auch eine Corona-Sonderzahlung von 700 Euro und tabellenwirksame Entgeltsteigerungen von 2,5 Prozent durchsetzen.
Hierzu gibt es allerdings folgende Ausnahmen:
Als Eckpunkte für diese Ausnahmen vom Ausgliederungs- und Aufgabenübertragungsschutz wurden festgelegt:
1. Eine Ausgliederung auf ein anderes Konzernunternehmen ist nur zulässig,
2. Sowohl die Ausgliederung als auch die Aufgabenübertragung führen für die einzelnen Beschäftigten weder zu betriebsbedingten Kündigungen noch zu Änderungskündigungen mit dem Ziel einer Stundenreduzierung.
3. Betroffene Beschäftigte haben bei einer Ausgliederung und/oder dauerhaften Übertragung auf ein anderes Konzernunternehmen das Wahlrecht,
Die Tarifeinigung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2021 in Kraft und kann frühestens zum 30. Juni 2024 gekündigt werden.
Der Wunsch der Beschäftigten nach Arbeitsplatzsicherheit konnte mit dieser Tarifeinigung erfüllt werden. Gleichzeitig wird durch die Corona-Sonderzahlung in 2022 und die lineare Entgelterhöhung in 2023 die Abkoppelung der Stage-Beschäftigten von der Einkommensentwicklung verhindert.
Die Konzerntarifkommission entscheidet am 22. März 2022 über die Annahme des Tarifergebnisses.
Diese Tarifinfos gibt es in deutscher und englischer Sprache hier als PDF:
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