• Tarif Theater und Bühnen

    TvöD

    Informationen zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes an Theaterbetrieben

    Bildelement Theater TVöD
    © ver.di KuK

TVöD an Theatern und Bühnen

Theater und andere Kulturbetriebe, die vom Bund oder von den Kommunen betrieben werden, fallen unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).

ver.di ist die Gewerkschaft für die Mehrheit der rund fünf Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst und verhandelt federführend für die im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisierten Gewerkschaften. Auf der anderen Seite des Verhandlungstisches sitzen das Bundesministerium des Inneren und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).

Branchenübergreifende Informationen sowie die Tarifverträge als PDF finden sich auf der ver.di-Themenseite zu Geld & Tarif.

Konkrete Fragen zum persönlichen Arbeitsalltag lassen sich oft am besten kollegial klären. Die Fachgruppe Theater und Bühnen verfügt über einen internen Mailingverteiler, auf dem sich viele Kolleg*innen vernetzen und sich gegenseitig unterstützen. Wer in unseren Verteiler aufgenommen werden möchte, schreibt einfach eine E-Mail!

Meldungen aus den Tarifrunden zum TVöD an Theatern und Bühnen

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Wo gilt welcher Tarifvertrag?

Wer an einem Theater arbeitet, bei dem die öffentliche Finanzierung durch die Kommune bzw. Gemeinde geleistet wird, dessen Arbeitsvertrag ist wahrscheinlich unter den Maßgaben des TVöD vereinbart. Denn der TVöD gilt für alle Arbeitnehmer*innen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund stehen oder zu einem Arbeitgeber, der zur VKA gehört.

Unter den TVöD fallen somit die meisten staatlichen und städtischen Bühnen, Theater und Opern, außerdem verschiedene andere kulturelle Einrichtungen, die entsprechend finanziert werden. Meldet euch bei uns, wenn ihr wissen wollt, ob euer Arbeitgeber dazugehört (oder dazugehören müsste).

Künstlerisches Personal am Theater wird wahrscheinlich nur den Normalvertrag (NV) Bühne angeboten bekommen. Wer als Orchestermusiker*in angestellt wird, fällt unter den Tarifvertrag für Musiker*innen in Konzert- und Theaterorchestern (TVK).

Mehr Details zum Geltungsbereich des TVöD liefern unsere FAQ zum Arbeits- und Tarifrecht.

Was regelt der TVöD?

Der TVöD enthält sogenannte Entgelttabellen, in denen geregelt ist, welche*r Beschäftigte wieviel Geld bekommt. Das funktioniert einerseits über Entgeltgruppen (1 bis 15), denen konkrete Tätigkeiten zugewiesen werden. Darüber hinaus kennt der TVöD Entwicklungsstufen (1 bis 6), mit denen die Berufserfahrung eingebracht wird. So kann auch die berufliche Weiterentwicklung innerhalb einer Tätigkeit finanziell abgebildet werden. Die Frage der Eingruppierung, also des „Wer gehört wohin beim Entgelt?“ ist in unseren FAQ nochmal näher beleuchtet.

Neben dem Entgelt regelt der TVöD auch viele weitere Arbeitsbedingungen – Jahressonderzahlungen, besonderer Kündigungsschutz, Weiterbildung, Arbeits- und Urlaubszeiten, Altersteilzeit u.s.w. Für Beschäftigte an Theatern und Bühnen gibt es zusätzlich Sondervorschriften etwa zu Arbeitszeiten und Gastspielen sowie zur Theaterbetriebszulage. Darüber hinaus können wir im Geltungsbereich weitere Tarifverträge verhandeln, zum Beispiel zu bestimmten Themen (z. B. Digitalisierung oder Corona-Sonderzahlung) oder für bestimmte Gruppen (z. B. für Auszubildende).

Der TVöD regelt nicht nur die Arbeitsbedingungen direkt an knapp 200 Häusern und Einrichtungen, er gilt auch als Leitvertrag vieler anderer Tarifwerke im Kulturbereich, die Abschlüsse einfach übernehmen oder sich direkt auf die Entgelttabellen beziehen.

... und am Ende geht's wieder ums Anfangen!

Wie jeder Tarifvertrag hat auch der TVöD immer eine bestimmte Laufzeit, an deren Ende neu verhandelt wird. Spätestens dann gilt es Stärke zu zeigen. Denn auch wenn es vielen so erscheint: Tarifverträge fallen nicht vom Himmel und einmal Erreichtes steht immer unter dem Druck der Arbeitgeberseite.

Ein von ver.di ausgehandelter Tarifvertrag gilt automatisch für alle ver.di-Mitglieder. Ohne ver.di-Mitgliedschaft gibt es keinen Rechtsanspruch, in der Regel profitieren aber auch diese Beschäftigten von den Regelungen.

Um Abwehrkämpfe zu führen und neue Impulse zu setzen, braucht ver.di jedoch eure Rückendeckung, braucht die Kolleg*innen an Theatern und Bühnen. Denn je mehr Mitglieder wir haben, umso besser wird unsere Verhandlungsposition und damit unser gemeinsames Ergebnis. Also seid dabei und macht mit!

Darum ver.di

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